Essen. Am 14. August 2021 startet die Regionalliga West. Der Westdeutsche Fußballverband verschickte jüngst die neuen Coronaregeln für die 20 Vereine.

Knapp zwei Wochen vor Saisonbeginn haben die 20 Regionalliga-West-Vereine vom Westdeutschen Fußballverband (WDFV) die neuen Coronaregeln für die Saison 2021/2022 erhalten. Und, siehe da: Es gibt eine neue Regel bezüglich der in der vergangenen Saison so viel diskutierten Spielberechtigungsliste.

Zur Erinnerung: In der Serie 2020/2021, in der die U23 von Borussia Dortmund mit gerade einmal drei Punkten Vorsprung vor Rot-Weiss Essen landete und in die 3. Liga aufstieg, musste sich der BVB-Nachwuchs wenige Wochen vor Saisonende in die Quarantäne begeben - und die Spielberechtigungsliste wurde zum Ärgernis.

BVB strich Liste in der Saison zusammen

Denn in der letzten Spielzeit durfte diese beliebig oft verändert werden. Der BVB zum Beispiel hatte ursprünglich mal 57 Akteure gemeldet. Als die letzten Spiele anstanden, wurde die Liste viel kleiner. So klein, dass der BVB die Partien absagen musste, als viele Spieler in der Quarantäne weilten. Die Regel besagt, dass eine Mannschaft 16 Feldspieler plus zwei Torhüter stellen muss, ansonsten kann eine Partie abgesagt werden. Durch die Veränderung der Liste hatte der BVB diese Spieler nicht mehr, somit konnten wichtige Begegnungen abgesagt werden.

RWE und Bergisch Gladbach legten Einspruch ein - und wurden zurückgewiesen

Die Regel des Verbandes ließ das zu, der Aufschrei, vor allem von Rot-Weiss Essen und Absteiger Bergisch Gladbach, dessen Spiel gegen Dortmund auch neu angesetzt werden musste, war groß. Beide Klubs gingen vor das WDFV-Sportgericht. Doch die Einsprüche von RWE und Bergisch Gladbach wurden zurückgewiesen - RevierSport berichtete ausführlich.

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Pikant und sicherlich zum Ärger von RWE und Bergisch Gladbach: Zur Saison 2021/2022 wurden die Paragraphen zum Thema "Spielberechtigungsliste" seitens des Verbandes überarbeitet bzw. optimiert.

Hier heißt es nun in Paragraph 5: "Wird für Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet, die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt werden und stehen hierdurch einer Mannschaft weniger als 16 Spieler inkl. 2 Torhüter zur Verfügung, ist die spielleitende Stelle ermächtigt, bei Vorliegen eines Antrages der von dieser Maßnahmen betroffenen Mannschaft dieses Spiel von Amts wegen abzusetzen. Eine entsprechende Bestätigung des Gesundheitsamtes ist unverzüglich dem Spielleiter einzureichen."

Weiter heißt es in Paragraph 6: "Wird im Falle der vorstehenden Ziffer 5 die Bestätigung des Gesundheitsamtes nicht unverzüglich eingereicht, wird das Spiel für den Verein als verloren gewertet, der den Antrag gestellt hat."

Das sind die Auswirkungen der Regel

Natürlich lässt sich hier wieder über das Wort "unverzüglich" streiten. Beziehungswiese ist dies eine Auslegungssache des Staffelleiters. In diesem Fall der Regionalliga West ist es Wolfgang Jades.

Klar ist aber auch, dass ab der kommenden Saison Mannschaften antreten müssen, wenn sie weniger als diese 16 Feld- plus zwei Torhüter zur Verfügung haben.

Paragraph 7 besagt: "Wird nach einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga West die Spielberechtigungsliste durch einen Verein verändert und stehen dieser Mannschaft aufgrund von behördlichen Quarantäneanordnungen in dem unmittelbar folgenden Meisterschaftsspiel und den weiteren folgenden Meisterschaftsspielen der Regionalliga West weniger als 16 Spieler inkl. 2 Torhüter zur Verfügung, kann die Absetzung dieser Meisterschaftsspiele nicht verlangt werden. Diese Meisterschaftsspiele sind wie angesetzt auszutragen."