Region. Sollten die Mannschaften sich nicht rechtzeitig abmelden, droht eine lange Fußballpause. Eine schnelle Entscheidung ist nötig
Die Aufsteiger im Gebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) stehen fest, nun sind die Mannschaften gefragt, ob sie auch wirklich aufsteigen wollen. Der FLVW hat in der Offiziellen Mitteilung die Frist für den Verzicht von Aufstiegen bekanntgegeben.
Demnach müssen Teams, die nicht aufsteigen wollen, bis zum 7. Juli den Vorsitzenden des Verbands-Fußballausschuss Reinhold Spohn über das E-Postfach informieren. In diesem Fall würde die nächstbeste, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft den Aufstiegsplatz einnehmen. (Oberliga bis Tabellenplatz 4, Westfalen- bis Bezirksliga bis Tabellenplatz 3, bei Frauen bis Tabellenplatz 4).
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Die Teams, die sich fristgerecht abmelden, gelten als Absteiger der Saison 2019/2020 und werden in der neuen Saison in die nächsttiefere Spielklasse eingeteilt. Sollten diese Mannschaften nicht für die neue Saison 2020/2021 gemeldet werden, so können sie in einer späteren Saison nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.
Nach dem 7. Juli gibt es Probleme
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Mannschaften, die sich erst nach dem 7. Juli abmelden/zurückziehen, gelten als Absteiger der kommenden Saison 2020/2021 und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Sie können in der darauffolgenden Spielzeit 2021/2022 nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen.
Sollten diese Mannschaften nicht für die darauffolgende Spielzeit gemeldet werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.
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