Region. Sechs Monate kein Pflichtspiel und schon droht keine Sperre bei einem Transfer. Genau da hat der FLVW wegen des Coronavirus nun angesetzt.
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat nach der Freigabe für Freundschafts- und Testspiele im Senioren-Amateurfußball die Bestimmungen zu den Spielberechtigungen präzisiert und den entsprechenden Paragraphen in der Spielordnung folgendermaßen ergänzt:
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Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt: Der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesetzten Spiel und der Wiederfreigabe des Spielbetriebs wird bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt.“ Die Wiederfreigabe des Spielbetriebs zum 15.06.2020 hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die 6-Monats-Frist des § 22 Nr. 9 SpO/WDFV wieder weiter zu laufen beginnt (ausgesetzt seit dem 13.03.2020) und von der Passstelle bei Erteilung der Spielberechtigung für Seniorinnen und Senioren entsprechend berücksichtigt wird.“
Sperre bei Nicht-Zustimmung bleibt bestehen
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Das bedeutet, dass Sportler, die außerhalb der normalen Frist den Verein wechseln, weiterhin sechs Monate lang gesperrt werden können, wenn der abgebende Klub dem Transfer nicht zustimmt. Diese Spieler können sich somit nicht darauf beziehen, aufgrund des Coronavirus sechs Monate lang kein Pflichtspiel absolviert zu haben und daher eine Sperre umgehen. Spieler, die durch einen Wechsel vor der Coronapause noch gesperrt waren, bleiben dies auch. Die Coronapause zwischen dem 13. März und den 15. Juni 2020 wird bei der Berechnung der sechs Monate nicht berücksichtigt.