Mülheim. Einige Wochen, nachdem Betrugsvorwürfe gegen Rot-Weiss Mülheim erhoben wurden, äußert sich nun der Vorsitzende zu dem Thema.
Seit dem vergangenen Sonntag und dem 7:3 gegen den FSV Kettwig bereitet sich Rot-Weiss Mülheim auf seine siebte Bezirksliga-Saison in Folge vor. Sportlich gab es daran nach dem 5:4 am letzten Spieltag gegen die SG Schönebeck auch keinen Zweifel. Doch es hielten sich Gerüchte, zu denen sich der Vorsitzende jetzt noch einmal äußerte.
Seit geraumer Zeit – und schon weit vor der ersten Berichterstattung zu dem Thema in dieser Zeitung – standen Vorwürfe im Raum, dass ein RWM-Spieler in der Winterpause zu Unrecht eine Spielberechtigung erhalten habe. Die Vorwürfe wurden ausgerechnet von einem früheren Rot-Weissen in Umlauf gebracht.
Rot-Weiss Mülheim: "Für uns sind die Vorwürfe völlig haltlos"
„Für uns war das sehr heftig“, sagte jetzt der RWM-Vorsitzende Bernd Felsenheim, der sich mit etwas zeitlichem Abstand noch einmal zu der Thematik äußerte. „Für uns sind diese Vorwürfe völlig haltlos. Wir haben seriös eine Spielberechtigung beantragt und der Verband hat sie erteilt“, so Felsenheim. Der Verein weise jegliche Betrugsvorwürfe von sich.
Trotz eines Einspruchs vom Kontrahenten RuWa Dellwig hatten die Verantwortlichen an der Bruchstraße nie daran gezweifelt, auch in der kommenden Saison in der Bezirksliga zu spielen. „Wir haben vom Verband nichts mehr gehört, das spricht doch eigentlich für sich“, sagte Felsenheim. Auch in Dellwig hat man nichts mehr in der Sache gehört.
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Spätestens seit der Gruppeneinteilung in der vergangenen Woche scheint aber die Entscheidung gefallen. „Ich habe keine Nachricht bekommen, dass gegen die Gruppeneinteilung noch irgendetwas vorliegt“, teilte der letztjährige Staffelleiter der Bezirksliga-Gruppe sieben, Stephan Kahse, auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Der Fußballverband Niederrhein hält sich ansonsten bedeckt. Die Sportgerichte arbeiten autark. Falls noch ein Verfahren laufe, könne man ohnehin nichts dazu sagen, sagte ein Sprecher am Montag. Sollte doch noch eine sportgerichtliche Entscheidung fallen, werde das den Vereinen in den Amtlichen Mitteillungen mitgeteilt.