Region. Viel verändert hat sich durch die neue Corona-Schutzverordnung für den Sport nicht. Ein wichtiges Detail für den Jugendsport ist allerdin neu.

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am Samstag (4. Dezember) in Kraft, im Sport gilt weiterhin 2G – wobei die Ausnahme gilt, dass wer nicht geimpft oder genesen ist, sich mit einem negativen PCR-Test freitesten kann. De facto entspricht da also der 3G-Regelung.

Eine Neuerung gibt es aber im Bereich des Jugendsports.

Auch 16- und 17-Jährige gelten nun als immunisiert

Bisher war es so, dass Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag von der 2G-Regel ausgenommen waren, begründet wurde dies mit den regelmäßigen Tests in der Schule. Auch deshalb stellte beispielsweise der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen den Spielbetrieb in der A- und B-Jugend ein, auf freiwilliger Basis konnte weitergespielt werden.

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Nach der neuen Corona-Schutzverordnung gelten auch die 16- und 17-Jährigen als immunisiert und werden damit dem Geimpften und Genesenen gleichgestellt.

Die neue Regelung gilt zunächst bis Mitte Januar

In der Verordnung heißt es: „Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind abweichend von Satz 2 Nummer 1 zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.“

Heißt: Auch sie dürfen nun wieder am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen.