Region. Der Fußballverband Niederrhein setzt die Saison unter der neuen 2G-Regelung fort. Heimvereine kontrollieren, Jugend spielt weiter.
Dem Fußballspieltag am Niederrhein steht nichts mehr im Wege. Wie der Fußballverband Niederrhein am Freitagmorgen bekanntgab, soll am kommenden Wochenende unter den Maßnahmen der neuen Corona-Schutzverordnung gespielt werden.
Die war am Donnerstagabend noch einmal neu interpretiert worden und ermöglicht nun sogar ungeimpften Spielerinnen und Spielern die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb. Unter Auflagen.
Ungeimpfte Spielerinnen und Spieler benötigen PCR-Test
„Der Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) wird nicht unterbrochen. Das haben die spielleitenden Stellen in intensiven Beratungen und im Austausch mit Vereinen entschieden“, heißt es in der Meldung des Fußballverbandes. Begründet wird das damit, dass die neue Corona-Schutzverordnung einen Spielbetrieb grundsätzlich erlaubt.
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Allerdings müssen die Spielerinnen und Spieler, sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter geimpft oder genesen sein oder einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Test-Regel gilt sowohl für die Trainingseinheiten als auch für die Spiele.
Heimvereine haben Verantwortung für die Kontrolle
Hinzukommt, dass Übungsleiter, Trainer und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, die nicht immunisiert sind, einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, benötigen, um ihre Tätigkeiten ausüben zu können. Sie müssen zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Kontrolle der neuen Regelungen obliegt dem jeweiligen Heimverein. Der Verband empfiehlt aber, dass sich die jeweiligen Vereine untereinander so gut wie möglich unterstützen und vorgefertigte Listen ihrer Spielerinnen und Spieler sowie ihres Funktionsteams bereithalten, aus denen die Einhaltung der neuen Regelungen hervorgeht. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.
Jugend spielt auch weiter – A- und B-Jugend darf Spiele verlegen
Eine Besonderheit gilt für den Jugendfußball. Von der 2G-Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden.
Der Pflichtspielbetrieb in den Altersklassen Bambini bis C-Jugend wird fortgesetzt. Auch bei den A- und B-Jugendlichen soll weitergespielt werden, allerdings können Vereine, aufgrund der neuen Verordnungslage in NRW und mit Blick auf den Impfstatus ihrer Aktiven, die anstehenden Pflichtspiele bis Jahresende - nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle - in den Februar verlegen lassen.