Am Niederrhein. Wenn ein Amateurfußballer in der Sommer-Transferperiode wechselt, ist auch stets eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein fällig.
Der TuS Asterlagen machte in den vergangenen Wochen mehrmals von sich reden. Negativ, weil der Bezirksligist mangels williger Fußballer zweimal ein Punktspiel zum Abbruch brachte und in den vergangenen acht Partien jeweils verlor. Bei einem Torverhältnis von 5:51. Positiv: Das Team aus dem Norden von Duisburg-Rheinhausen sorgte auch für den bisherigen Transferknaller am Niederrhein. Gleich acht Spieler des SV Scherpenberg, darunter Ex-MSV-Zweitliga-Profi Nico Klotz (37), schließen sich zum 1. Juli dem TuS an. Wobei Außenverteidiger Julian Grevelhörster dem Vernehmen nach als einziger aus der SVS-Riege noch nicht zugesagt haben soll. Dazu kommen in Yunus Kocaoglu, dessen Vater beim TuS nun Sportlicher Leiter ist, und Ibrahim Üzüm zwei ehemalige Landesligaspieler von Sterkrade-Nord, die auch schon für Scherpenberg aktiv waren.
Wechsel kosten den TuS Asterlagen über 10.000 Euro
Die Transaktion ist durchaus keine preiswerte und wird Asterlagen mehr als 10.000 Euro kosten. Warum? Im Amateurfußball hat der Westdeutsche Fußballverband für den Niederrhein, den Mittelrhein sowie Westfalen verbindliche Mindest-Ausbildungsentschädigungen für die Vereine je nach Ligenzugehörigkeit festgelegt. Diese werden immer dann fällig für einen Verein, wenn dieser sich einen Spieler von einem anderen Klub holt. Für die Sommerwechselperiode vom 1. Juli bis 31. August sind diese Summen fix, aber in Summe nach unten hin auch verhandelbar. Im Winter-Transferfenster verhandeln die Vereine einen Transfer frei, so dass hier bisweilen auch deutlich höhere Summen aufgerufen werden.
Das wären die vom Westdeutschen Fußballverband festgelegten Ablösesummen im Einzelnen: 5000 Euro bei einem Drittligisten, 3750 Euro für die Regionalliga, 2500 Euro für die Oberliga, 1500 Euro für die Landesliga, 750 Euro in der Bezirksliga, 500 Euro in der Kreisliga A und 250 Euro in den B- und C-Ligen. Die Rechnung geht so: Wechselt ein Spieler in eine höhere Liga, muss der Verein aus der höheren Liga die feste Entschädigung an den abgebenden Verein zahlen. Siehe oben. Macht er dies nicht, wäre der neue Spieler bis Ende November, also drei Monate, automatisch gesperrt.
Ablöse: Ohne Jugendmannschaft gibt es 50 Prozent Zuschlag als Strafe
Geht ein Spieler wie im eingangs erwähnten Asterlagen-Fall von einer höheren in eine tiefere Liga, also von der Landesliga mit Scherpenberg in die Bezirksliga zu Asterlagen, wird der Mittelwert beider Ligen genommen und durch zwei geteilt. In diesem Fall müsste Asterlagen pro Scherpenberger Akteur 1125 Euro zahlen, um ihn einsetzen zu dürfen. Hatte der aufnehmende Verein allerdings in der abgelaufenen Saison keine eigene A-, B- oder C-Jugendelf am Start, dann kommen 50 Prozent Zuschlag obendrauf. Das erhöht für Asterlagen die Ablöse auf 1687,50 Euro. Dazu schlägt eine siebenprozentige Mehrwertsteuer zu Buche. Letztlich sind pro Spieler also 1805,63 Euro an Scherpenberg zu überweisen.
Günstig im genannten Beispiel aus Asterlager Sicht: Mit Rafael Schütz kommt ein Akteur, der seit mehr als einem halben Jahr (verletzungsbedingt) nicht mehr für Scherpenberg gespielt hat. Hier entfällt die Ablöse. Da Mittelstürmer Tim Ramroth aufgrund seines Kreuzbandrisses im Knie aus dem vergangenen Mai offenbar noch weiter ausfällt, kann sich der TuS auch hier eine Ablöse schenken. Blieben aber für sechs Spieler immer noch 10.833,78 Euro, um diese zum Start der neuen Saison auch einsetzen zu dürfen.
Regel gegen den Handel mit Amateurfußballern auf kleiner Flamme
Es gibt noch zwei weitere interessante Ausnahmen gerade auch für jüngere Fußballer und für jene, die sich beim neuen Verein vielleicht nicht wirklich wohl fühlen. Wechselt ein Spieler unter 21 Jahren einen Verein, für den er mindestens drei Jahre gespielt hat, erhöht sich die oben genannte Ausbildungsentschädigung um 50 Prozent. Verlässt ein Spieler nach nur einem Jahr den Verein wieder, reduziert sich die Entschädigung, die der neu aufnehmende Verein zahlen müsste, um 50 Prozent. Letzteres soll verhindern, dass mit Amateurfußballern auf kleinerer Flamme ein gewisser monetärer Handel betrieben wird.