Herne/Wanne-Eickel. Das Kreispokalfinale der B-Junioren im November zwischen dem SV Wanne 11 und Westfalia Herne wurde abgebrochen, jetzt gibt es ein Urteil. Das ist aber noch nicht rechtskräftig.

  • Das Herner Kreispokalfinale der B-Junioren zwischen dem SV Wanne 11 und Westfalia Herne wurde abgebrochen.
  • Das Kreissportgericht hat dazu ein Urteil gefällt.
  • Eine Seite hat allerdings Einspruch eingelegt, der Fall geht jetzt vors Bezirkssportgericht.

Das abgebrochene Endspiel zwischen dem SV Wanne 11 und Westfalia Herne im Kreispokal-Wettbewerb der B-Junioren beschäftigt weiterhin die Sportjustiz. Das Kreissportgericht hat zwar ein Urteil gefällt, aber nach einem Einspruch dagegen geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Zur Erinnerung: Am 23. November wurde das Finale der B-Junioren abgebrochen. Es hatte zunächst beim Stand von 2:0 für den SV Wanne 11 eine Rote Karte gegen einen Wanner Spieler wegen einer vermeintlichen Tätlichkeit gegeben, danach Rudelbildungen. Auch ein Westfalia-Spieler wurde des Feldes verwiesen. Weil die Zuschauer auf der Sportanlage an der Schadeburgstraße eng standen, mussten die Spieler durch die Fans hindurch, wobei der Spieler von Westfalia Herne zumindest verbal attackiert worden sein soll.

SV Wanne 11: Mannschaft hatte mit Abbruch nichts zu tun

Zunächst stand nach Augenzeugenberichten auch ein tätlicher Angriff durch Erwachsene im Raum, aber diesen Vorwurf erhebt niemand, auch nicht die Familie des betroffenen Spielers. Der Jugendliche soll aber von zwei Erwachsenen beleidigt worden sein, es wurde in dieser Sache Anzeige erstattet. Nach dem Tumult abseits des Spielfeldes brach der Schiedsrichter das Spiel ab.

Das Sportgericht des Fußballkreises Herne hat zu dem Fall geurteilt, dass der Sieg - und damit der Gewinn des Kreispokals sowie die Teilnahme am Westfalenpokal - Westfalia Herne zuzusprechen sei. Dagegen hat der SV Wanne 11 aber Einspruch eingelegt. Das, so sagt Wannes Jugendleiter Olaf Liersch, sei man „,den Jungs schuldig“.

Alle Texte zum abgebrochenen B-Jugend-Finale:

Denn, so argumentiert der SV Wanne 11, für den Spielabbruch sei ja die Situation im Zuschauerbereich verantwortlich gewesen. Und damit habe die Mannschaft ja gar nichts zu tun gehabt. Zuständig für das Verfahren ist mit dem Einspruch das Bezirkssportgericht 5, allerdings wird das sich erst nach dem Jahreswechsel mit dem Fall beschäftigen.

Der Westfalenpokal-Wettbewerb des B-Junioren ist zwar bereits gestartet, aber das ist in diesem Fall kein Problem: Der Vertreter des Fußballkreises Herne grift nach einem Freilos in Runde eins erst im Jahr 2025 ein. Am 2. März gastiert er bei der U17 von Regionalligist SV Rödinghausen.

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