Herne/Wanne-Eickel. Nach dem unentschiedenen Kreispokal-Halbfinale der D-Junioren einigen sich SpVgg Horsthausen und SF Wanne auf Achtmeterschießen. Aber dessen Ergebnis wird einkassiert.
Am Samstag (8. Juni, 12.30 Uhr, Horststadion) steigt das Kreispokalfinale der D-Jugend-Fußballer. Doch über der finalen Partie zwischen der Sportvereinigung Horsthausen und dem SV Wanne 11 schweben noch die Nachwehen des ungewöhnlichen „Halbfinalerfolgs“ Horsthausens. Denn eigentlich hatte die Sportvereinigung die Begegnung bei Sportfreunde Wanne-Eickel verloren. Eine kuriose Handlungskette im Anschluss zog jedoch eine Wertung der Partie nach sich. Eine Handlungskette, die noch bis heute Fragen aufwirft.
Was war passiert? Nach unentschiedenem Ausgang des Halbfinals am 14. Mai (1:1) musste ein Acht-Meter-Schießen zur Entscheidung herangezogen werden. Hierzu traten – einvernehmlich zwischen Mannschafts-Verantwortlichen und Schiedsrichter vereinbart – jeweils drei Schützen beider Mannschaften an. Die Wanner Sportfreunde entschieden die Partie schließlich durch ein Goldenes Tor mit 1:0 für sich.
Durchführungsbestimmungen geben keine konkrete Zahl vor
Doch es erfolgte ein Einspruch gegen die Wertung, mit der Begründung, dass fünf Schützen hätten benannt werden müssen. Die Pokalspielleitung folgte dieser Auffassung und setzte das Spiel mit Verweis auf die geltenden Durchführungsbestimmungen neu an. Das Problem dabei: Die Durchführungsbestimmungen geben keine konkrete Auskunft über die Anzahl zu benennender Acht-Meter-Schützen in einem Neun-gegen-Neun der D-Jugend. Weshalb die Sportfreunde Wanne auch das Bezirkssportgericht anriefen. Die Folge der mündlichen Verhandlung: Antrag abgelehnt. Und auch auf Verbandsebene biss der Verein auf Granit.
Fakt ist: Die Sportfreunde Wanne-Eickel traten zum zwischenzeitlich angesetzten Wiederholungsspiel nicht an, welches daraufhin zu Gunsten der Sportvereinigung Horsthausen gewertet wurde. Und so wird das aktuelle Endspiel nun eben zwischen Horsthausen und Wanne 11 ausgetragen.
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Auch wenn daran nicht mehr zu rütteln ist, bleiben für die Wanner Fragen zu klären. Die Jugendabteilung übermittelte dazu eine Anzeige zu einem Verstoß im Fußball-Kreis Herne gegen den Corporate Governance Kodex und die Fair-Play-Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an das FLVW-Präsidium.
Der Empfehlung des Vereins SFW, die Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Herne künftig anzupassen, wolle man im Kreis immerhin folgen, teilt der Verein mit. Und der Hinweis, dass Durchführungsbestimmungen dem Schiedsrichter vor dem Spiel zur Kenntnis zu geben sind (im fraglichen Halbfinalspiel nicht geschehen), solle gestrichen werden.
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Tragisch bleibt: Die Wanner Kinder, die ihren vermeintlichen Finaleinzug gefeiert haben, sind am Ende die Leidtragenden von fragwürdiger und lückenhafter Bürokratie.
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