Region. Die Strafen für physische Attacken und Spielabbrüche sind angezogen worden. Vereinen drohen empfindliche Folgen für Geldbeutel und Punktekonto.
Im Gebiet des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), der Westfalen sowie Mittel- und den Niederrhein umfasst, finden jede Woche tausende Fußballspiele statt. Eine sehr hohe Prozentzahl geht ohne Zwischenfälle über die Bühne, einige wenige aber auch nicht. Um Spielabbrüche und Gewaltexzesse zu bekämpfen, hat der WDFV zu dieser Saison die Strafen drastisch verschärft.
Initiiert hat das der Vize-Präsident Amateurfußball des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW), Andree Kruphölter. Der Ahlener engagiert sich beim FLVW schon lange zum Thema Gewaltprävention und legt Wert darauf, dass die Verrohung kein fußballspezifisches Phänomen sei. „Der Fußball kämpft gegen ein gesamtgesellschaftliches Problem“, sagt er.
„Die Intensität nimmt zu“
Im FLVW sei schon viel unternommen worden, um Exzesse zu vermeiden: Gespräche mit Vereinen, Deeskalationstrainings mit Schiedsrichtern. Bisher hat aber nichts davon so richtig verfangen. Auch früher habe es schon Gewaltausbrüche gegeben, so Kruphölter. „Aber die Intensität nimmt zu.“
Um nur ein Beispiel für einen Exzess, den niemand gutheißen kann, zu nennen: Beim Bezirksligaspiel zwischen Phönix Bochum und CFK Kurdistan Bochum im vergangenen Oktober wurde unter anderem der Schiedsrichter heftig attackiert und krankenhausreif geprügelt. Auch aus anderen Städten sind derlei Fälle bekannt.
Angriffe auf Unparteiische können in Zukunft neben einer individuellen Bestrafung der Täter auch für deren Vereine äußerst unangenehmen Folgen nach sich ziehen. Unter Paragraf 9a der Rechts- und Verfahrensordnung (RuV) des WDFV sind die Strafen für Vereine und Tochtergesellschaften neu gefasst worden.
Die Strafen auf einen Blick
Punkt 1 lautet:
„Gegen Vereine und Tochtergesellschaften sind bei sportlichen Vergehen folgende Strafen zu verhängen:
1. wegen unsportlichen Verhaltens Geldstrafe bis zu 5.000 EUR;
2. wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes Geldstrafe bis zu 2.500 EUR;
3. wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
4. wegen Herbeiführens eines Spielabbruches Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
5. wegen aktiver oder passiver Bestechung Geldstrafe bis zu 7.500 EUR.“
Für Regionalligisten betragen die Höchstsummen sogar das Vierfache.
Vereine sind für Verhalten von Spielern, Trainern, Mitgliedern und Zuschauern verantwortlich
Kommt es zu einer Attacke auf den Unparteiischen oder einen seiner Assistenten durch einen oder mehrere Spieler oder Teamoffizielle oder zu einem Spielabbruch, spüren die Klubs das künftig aber nicht nur im Geldbeutel. Dann werden der betreffenden Mannschaft zusätzlich noch zwischen einem und sechs Punkte abgezogen. Sollte eine Mannschaft zweimal innerhalb einer Saison mit derlei Vorfällen auffällig werden, werde sie für diese Spielzeit ausgeschlossen.
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Bisher, sagt Andree Kruphölter, sei es für die Sportgerichte schwierig gewesen, an die Spieler oder Mannschaften selbst heranzukommen. Die Vereine werden jetzt noch stärker mit in die Verantwortung genommen. Die Klubs werden in der RuV extra darauf hingewiesen, dass sie „für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich“ sind. Vielleicht, so Kruphölter, werde dann manchem bewusster, dass ein Ordnungsdienst Sinn mache.
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