Region. Der LSB NRW erläutert, welche Konstellationen zum Status „geboostert“ im Sinne der 2G-plus-Regel führen können. Und äußert auch Kritik.
Für Sportvereine bleibt der Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemielage kompliziert. Erst recht wenn es um die Kontrolle des Immunisierungsstatus’ Einzelner geht. Wer nun genau als „geboostert“ gilt und für wen entsprechend eine zusätzliche Testpflicht (drinnen) wegfällt, dazu hat der Landessportbund die Vereine nun noch einmal in einer Rundmail gesondert informiert.
Neu ist nämlich, dass in den Corona-Regeln nun auch zwischen „geimpft“ und „geboostert“ unterschieden wird, und das mit verschiedenen Zeitintervallen.Für Personen, die als „geboostert“ gelten, fällt die Testpflicht im Sinne der 2G-plus-Regel nämlich weg. Diese Regel gilt für jeden Sport in Innenräumen, also zum Beispiel im Fitnessstudio, aber auch das Handball- oder Basketball-Training. Die Änderung kam kurz nach dem Erscheinen der neuen Corona-Schutzverordnung.
Der LSB kritisiert in der Mail an die Stadtsportbünde auch an der Politik des Gesundheitsministerium: „Zeitpunkt und Inhalt dieser Aktualisierung frustrieren auch uns, wir wurden hiervon völlig überrascht. Der Kontrollaufwand für die geltenden Regeln, besonders aber der Nachvollzug sich beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrollen ist ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar.“
Corona-Regeln: Eine Übersicht in vier Punkten über „Geboosterte“
Als „geboostert“ gelten ...
- … Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit „Johnson & Johnson“) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben, also die sogenannte „Booster-Impfung“.
- … Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben.
- … Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sogenannte „frisch Geimpfte“.
- … Personen, die im Besitz eines Genesenen-Nachweises sind, und die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sogenannte „frisch Genesene“.
LSB: Für Vereine kaum noch zumutbar
Die Differenzierungen der unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten von Impfungen und Infizierungen sollen die Zugangskontrolle künftig erleichtern.
Zeitpunkt und Inhalt der Änderungen seien jedoch frustrierend, teilt der Verband mit. Zumal der Nachvollzug sich beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrolle ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar sei.