Herne. Die Eishockey-Saison 2019/2020, vorzeitig wegen Corona abgebrochen, hatte vor dem Arbeitsgericht Herne noch ein arbeitsrechtliches Nachspiel.

Am letzten Tag vor seinem Urlaub klappte der Geschäftsführer der Gysenberghallen GmbH, Jürgen Schubert, am Freitag (3. Juli) eine arbeitsrechtliche Akte zu – und konnte damit die vorzeitig Corona-bedingt abgebrochene Saison 2019/2020 endgültig beenden.

Als einer jener Spieler des Herner EV, die am 11. März wegen des vorzeitigen Saisonendes in der Woche vor dem Playoff-Auftakt ihres Teams die fristlose Kündigung bekommen hatten, war Julius Bauermeister vor das Amtsgericht Herne gezogen.

Der Fall des von Rechtsanwalt Plümacher vertretenen Julius Bauermeister wurde von Arbeitsrichter Kühl verhandelt. Der Streit um das vorzeitige Ende des mit rund 850 Euro brutto entlohnten Arbeitverhältnisses konnte gütlich beigelegt werden.

Vorschlag: Arbeitsverhältnis zum 15. April für beendet ansehen

Klägeranwalt Plümacher pochte auf ein bezahltes Ende des Arbeitsverhältnisses, das laut Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigungsfrist hatte, zum 30. April.

Er folgte dann aber auch dem Vorschlag des Gerichts, das Arbeitsverhältnis zum 15. April für beendet anzusehen.

Nachzahlung für März und den halben April

Da der Krefelder Spieler im März nur 183 Euro netto bekommen hatte, akzeptierten Hallenchef Schubert und sein Anwalt Michael Lewburg aber noch eine Nachzahlung von 416 Euro netto für März und 300 Euro netto für den halben April.

Der Klägeranwalt bat sich allerdings eine Widerrufsfrist von einer Woche aus, da sein Mandant, der ein volles Jahr in Herne spielte, persönlich nicht anwesend war.
(AZ 2Ca 630/20)

Hinweis: in einer früheren Version des Textes hieß es, Bauermeisters Klage sei die letzte von mehreren gewesen. Es sei aber die einzige gewesen, so der Herner EV.

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