Region. Es droht Chaos. Geht es nach der IG Schiedsrichter, sollen die Unparteiischen am 15. Mai streiken. Ein Forderungskatalog wurde veröffentlicht.
Mitten in den entscheidenden Wochen droht Ungemach. Die Interessensgemeinschaft (IG) Schiedsrichter, ein privater Zusammenschluss von Schiedsrichtern, hat die Unparteiischen im Amateurbereich dazu aufgerufen, am kommenden Sonntag, den 15. Mai, zu streiken.
Grund dafür ist unter anderem die immer wieder vorkommende Gewalt gegen die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Ausgerechnet dann, wenn Entscheidungen über Auf- und Abstieg fallen, könnten die Vereine also ohne Spielleiter dastehen – mehr Aufmerksamkeit geht kaum.
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„Es ist absolut an der Zeit, dass sich Schiedsrichter gegen Gewalt zur Wehr setzen und für einen Tag die Pfeife ruhen zu lassen. Nur so kapieren es auch die Letzten und setzen sich für uns ein. Wir brauchen grundlegende Reformen zum Schutz der Schiedsrichter, Rechtsschutz und Unfallversicherung für ehrenamtliche Schiedsrichter, Kostenübernahme der Verbände im Schadensfall, Stellung eines Rechtsanwalts. Adäquate faire Aufwandsentschädigungen“, schreibt Reiner Kuhn von der IG auf der eigenen Homepage.
Verbände reagieren und kritisieren die Initiative
Wie viele Schiedsrichter dem Aufruf nachkommen und wie die Verbände in Nordrhein-Westfalen reagieren, bleibt noch abzuwarten.
Der Schiedsrichterausschuss des Fußballverbandes Niederrhein (FVN), der des Berliner Fußball-Verbandes sowie der des Bayerischen Fußball-Verbandes haben öffentlich reagiert und unterstützen den Streik-Aufruf nicht. „Wir beteiligen uns nicht“, so Boris Guzijan, Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses des FVN. Er spricht von einer Initiative einer Einzelperson, hat die Kreise informiert, dass keine Beteiligung erfolgen soll und glaubt auch nicht, dass sich viele Unparteiische beteiligen.
Der Bayerische Fußball-Verband sieht keine großen Gewaltprobleme und kritisiert den Vorstoß, der nicht mit den Schiedsrichter-Institutionen abgesprochen sei.
IG Schiedsrichter veröffentlicht einen langen Forderungskatalog
Die Interessensgemeinschaft hofft auf rege und freiwillige Teilnahme der Schiedsrichter und hat einen Forderungskatalog veröffentlicht. Dort wird genannt:
- Keine Gewalt gegen Schiedsrichter.
- eine Respekt-Kampagne des DFB und der Verbände.
- Änderung der Rechts-/ Verfahrensordnung aller DFB-Landesverbände (einheitliches Strafmaß bei Körperverletzung von Schiedsrichtern). Körperliche Angriffe auf Schiedsrichter (Schlagen, Spucken, Treten), sollen mit einem Mindeststrafmaß von 5 Jahren Sperre bestraft werden.
- Schiedsrichtern soll nach körperlichen Angriffen ein Rechtsanwalt für den Strafantrag bzw. zivilrechtliche Ansprüche vom Landesverband gestellt werden.
- Schiedsrichtern soll eine adäquate Rechtsvertretung und Betreuung beim Sportrechtsverfahren gestellt werden.
- Beschuldigte Spieler sollen so lange nicht vom Verein abgemeldet werden, bis das Sportrechtsverfahren abgeschlossen ist, gleiches gilt für vereinsangehörige Zuschauer,
- Schiedsrichtern soll im Falle eines Strafantrages / Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schiedsrichter (Präzedenzfall Pierre Hackler – zu lauter Pfiff) ein Rechtsanwalt vom jeweiligen Verband gestellt werden.
- etwaige strafrechtliche / zivilrechtliche Schadenersatzforderungen aus dem vom Schiedsrichter gepfiffenen Spiel soll der DFB übernehmen.
- Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen sollen in die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) aufgenommen werden.
- Die ehrenamtliche Unfallversicherung des Schiedsrichters, derzeit 4.70 Euro, p.a. soll der Verband übernehmen.
- Bei unverschuldetem Diebstahl von Schiedsrichter-Ausrüstungen (Trikot, Tasche, etc.) soll der Verband die Wiederbeschaffungskosten zahlen, Regressansprüche des Verbandes gegen die Vereine bleiben davon unberührt.
- Eine Schulung und ein Deeskalations-Training für Schiedsrichter soll bis zum Saisonende 2021/2022, spätestens zum Saisonbeginn 2022/2023 starten.
- Die Aufwandsentschädigungen für die Saison 2021/2022 sollen durch die jeweiligen Verbände sofort angepasst werden. Eine Mindestaufwandsentschädigung für die Kreisligen sollte beschlossen werden, bis 20 km Fahrtstrecke (einfache Fahrt) = 40,00 Euro pauschal. Bei > 20 km zusätzlich gemäß steuerlicher Regelung je 20 km übersteigenden km = 0,35 Euro / km. Ab Saison 2022/2023 = 45,00 Euro pauschale Aufwandsentschädigung, km Entschädigung > 20km wie Saison 2021/2022.