Region. Ab dem 1. Mai droht den Fußballvereinen bei Spielabsagen nicht mehr nur noch eine geringe Geldstrafe. Es geht an die Punkte – der nächsten Saison.

Spielabsagen sind ärgerlich, gehören zu einer Amateurfußball-Saison aber dazu. Zwei Mal pro Spielzeit können Mannschaften nicht zu Partien antreten, kassieren dafür aber eine Geldstrafe. Beim dritten Nichtantritt drohen der Ausschluss und der Abstieg aus der Liga.

Damit es im Saisonfinale zu keiner Wettbewerbsverzerrung und zu keinen Eingriffen in den Auf- oder Abstiegskampf kommt, hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) in seiner Spielordnung eine Regelung getroffen, die ab dem 1. Mai gilt. In Paragraf 37 steht: „Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit.“

Regelung bestand bereits in den beiden Saisons zuvor

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Hinzu kommt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro. Schon in den vergangenen beiden Spielzeiten galt die Regelung, wurde aufgrund des Saisonabbruches wegen der Coronapandemie aber nicht relevant.

Ab Sonntag gilt also, jede Spielabsage zu vermeiden – oder mit Minuspunkten in die neue Saison zu starten.