Hattingen/Sprockhövel. Personen, die ein Zertifikat erwerben, können am Sportplatz einen Corona-Test durchführen und somit einen Nachweis ausstellen.
Das Kreisgesundheitsamt hat bestätigt, dass die sogenannten Beschäftigtentestungen auch in Sportvereinen angewandt werden können. Dafür müssen die vom Verein beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeldeten Personen eine Schulung besuchen, die am ersten Mal am Mittwoch, 9. Juni, um 20 Uhr via Zoom stattfindet.
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Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, durch das sie selbst Schnelltests unmittelbar vor dem Training durchführen, und einen Testnachweis ausstellen können. Dieser Nachweis hat den gleichen Stellenwert wie der eines Nachweises aus einem Schnelltestzentrum. Die Kosten des Selbsttests tragen jedoch die Vereine. Interessierte können sich bis zum 7. Juni, 12 Uhr, beim Kreissportbund Ennepetal-Ruhr unter der E-Mail-Adresse info@ksb-en.de anmelden.
Bei der Schulung wird ein handelsüblicher Selbsttest aus dem Supermarkt oder der Drogerie benötigt.
Tests aus der Schule sind für den Sportverein gültig, wenn eine Bescheinigung vorliegt
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Indes sorgte eine mögliche Testpflicht für Kinder und Jugendliche in Sporthallen für Unsicherheit. Michael Heise, der Vorsitzende des Stadtsportverbandes Hattingen, fragte beim Kreissportbund deshalb noch einmal nach, ob diese Testpflicht bestehe. Jugendbildungsreferentin Kathrin Müller-Dahmen bestätigte die Regelung.
Die Tests aus der Schule sind auch für das Training im Sportverein gültig. Allerdings nur 48 Stunden lang und auch nur, wenn das negative Ergebnis durch ein Dokument beschieden wird.
Michael Heise kann dieser Reglung wenig abgewinnen. „Ich persönlich kritisiere das Verfahren der Landesregierung. Meiner Meinung nach muss bei Schülerinnen und Schülern der Test in der Schule reichen, um auch am Vereinssport teilnehmen zu können, ohne dass sich die Übungsleitungen nochmal Testergebnisse vorlegen lassen müssen“, so Heise.
Da die Testergebnisse aus den Schulen oft nicht zum Vereinssport in Form eines Dokumentes mitgebracht werden können, müssten die Kinder entweder wieder nach Hause geschickt werden oder unter Aufsicht der Übungsleitungen getestet werden.
„Die Übungsleitungen müssen sich aber auf die Testungen in der Schule verlassen können. Die Schulen sind sicher auch nicht begeistert über die Ausstellung der schriftlichen Testergebnisse bei Aufforderung. Ich stelle mir bildlich die Schlangen der Schüler vor den Sekretariaten oder bei den Lehrern vor, damit sie nachmittags und am Folgetag zum Sport gehen können. Das erscheint mit praxisfremd“, sagt Heise.
Zertifikate „löblich, aber zuviel des Guten“
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Die Möglichkeit der Zertifikate hält der Vorsitzende des Hattinger Stadtsportverbandes zwar für „löblich, aber auch zuviel des Guten. Für den Vereinssport für die über 18-jährigen erscheint mir das ja noch nachvollziehbar. Trotzdem, es stellt sich mir in jedem Fall aber die Frage: Wer zahlt die Tests? Die Vereine die Eltern? Die Vereine müssen doch davon ausgehen können, dass ein in der Schule positiv getestetes Kind/Jugendlicher nicht mehr zum Vereinssport kommt, sondern in Quarantäne geschickt wird. Was soll der meist ehrenamtlich organisierte Sport alles noch stemmen?!“, so Heise.
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