Region. Der Westfälische Tennis-Verband spricht von einem „untragbaren Zustand“ und fordert eine Lösung. Der Blick geht in zwei Bundesländer.
Die Tennishallen in ganz Nordrhein-Westfalen sind verwaist, kein Ball fliegt über die Netze des Bundeslandes, seit nun schon fast dreieinhalb Monaten. Der Präsident des Westfälischen Tennisverbandes (WTV), Robert Hampe, fordert deshalb Lösungen und das Ermöglichen des Tennissports – so schnell wie möglich.
Viele Akteure der Tennisvereine im Gebiet des WTV würden mit den Hufen scharren und sehnsüchtig Richtung März blicken, um die Plätze dann für den Sommer vorzubereiten, so der WTV. Dass der Sport coronakonform durchführbar sei, hätten die Vereine und die Mitglieder schon im Sommer 2020 gezeigt.
WTV spricht von einer Art Tennis-Tourismus nach Niedersachsen und Hessen
Darüber hinaus seien in Niedersachsen und in Hessen auch im Winter Einzelspiele in der Halle möglich gewesen und ohne große Zwischenfälle vonstattengegangen. Der WTV ist sich dadurch sicher: „Ja, ist die klare und eindeutige Antwort auf die Frage, ob es für den Tennissport in NRW auch eine differenzierte Betrachtung geben muss, denn schließlich ist das Spielen in zwölf Landesverbänden theoretisch und in vier von 17 Landesverbänden in der Halle möglich.“
Die aktuelle Situation des Verbots in NRW habe dazu geführt, dass viele Spieler nach Niedersachsen oder nach Hessen gefahren seien, um dort in den Tennishallen zu spielen, während im eigenen Bundesland die Tennishallenbetreiber um ihre Existenz bangen würden.
„Eine Lösung muss schnell her“, sagt WTV-Präsident Hampe und verweist auf den Plan zum Re-Start des Vereinssports des Landessportbundes NRW. „Dieser zeichnet ein realistisches Szenario, wie eine Rückkehr in den Vereinssport gelingen kann – auch für die Individualsportart Tennis. Diesem Vorschlag darf die Politik nicht ausweichen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren will“, so Hampe.
Eine Klage im Dezember hatte keinen Erfolg
Schon im Dezember hatten die Tennisverbände aus NRW, und somit auch der WTV, eine Klage eines Tennishallenbetreibers aus Köln vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unterstützt und so auf die Öffnung der Hallen gehofft – vergeblich. Das OVG Münster hatte die Klage abgewiesen und es unter anderem so begründet: „Das grundsätzliche Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen. Das Verbot von Individualsport in Sporthallen, namentlich des Tennisbetriebs, trage, wenn auch möglicherweise für sich genommen nur in relativ geringem Umfang, als Teil eines zahlreiche Maßnahmen umfassenden Gesamtpakets zur Kontaktreduzierung und damit zur Eindämmung des Virus bei.“
Ob der Appell des WTV nun zu einem Umdenken führt, erscheint in Anbetracht der Deutlichkeit der Begründung des Urteils zumindest fragwürdig.