Hattingen. Die zum 30. Mai aktualisierte Coronaschutzverordnung erlaubt schwammig wenigen Schwimmern das Training. In Hattingen gibt es strenge Auflagen.

Eigentlich ist den Schwimmern in Hattingen der Zugang zu den heimischen Bädern seitens der Stadtverwaltung sowie auch der zum 30. Mai aktualisierten Coronaschutzverordnung noch untersagt. Doch es gibt dabei in einem Paragraphen eine Ausnahme, die auch auf wenige Schwimmer der SG Ruhr zutrifft. Kaderschwimmer sind bereits wieder im Hallenbad Holthausen im Wasser, mit Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung.

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Maximal neun Sportler trainieren im Becken in drei eingeteilten Wasserbereichen. Dazu kommen zwei Trainer die auf die Abstände im Wasser sowie am Beckenrand achten. „Wir trainieren mit acht Schwimmern auf zwei Doppelbahnen im Kreis. Wenn neun da sind, kommt in der Mitte noch eine Bahn hinzu, wo einer alleine schwimmt“, erklärt Trainerin Kati Hämmerich. Sie ist der Stadt dankbar dafür, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Zumal das Freibad Welper zunächst ebenfalls noch nicht wieder öffnet.

In Bochum hat die SG Ruhr noch keine Trainingsmöglichkeiten

In Bochum sind die Bäder bis zuletzt noch komplett geschlossen gewesen, was dort auch mit zum Teil privaten Betreibern zusammenhängt. Der Schwimmverband NRW hatte schon versucht, die Vereine zu unterstützen. So blieb der SG Ruhr nur Hattingen als erster Wiedereinstieg. „Das Training funktioniert aber auch nur mit erfahrenen, disziplinierten Sportlern“, betont Hämmerich. Das Tempo müsse zudem gleichgehalten werden, die Abstände bei Pausen zwischen den einzelnen Trainingsinhalten ebenso.

Die Sportler haben Namensschilder, wo sie ihre Tasche ablegen und sich für das Training bereitmachen dürfen. Die SG Ruhr nutzt einen Seiteneingang, den nur ein Trainer berührt – ebenso wie Lichtschalter, die anschließend desinfiziert werden. Die Duschen, Toiletten und Umkleiden des Hallenbades werden nicht genutzt. Zudem ist die Gruppe, die trainieren darf, fest, über eine Teilnehmerliste erfolgt die Anwesenheitskontrolle zum eingeschränkten Trainingsbetrieb.