Gladbeck. Der Krisenstab der Stadt Gladbeck hat nun für den Amateursport Lockerungen beschlossen. Aber: Die Sporthallen bleiben nach wie vor geschlossen.
Der Krisenstab der Stadt Gladbeck hat, nachdem die Regelungen der Bundesnotbremse am 21. Mai für den Kreis Recklinghausen außer Kraft getreten sind, für den Freizeit- und Amateursport Lockerungen beschlossen. Aber: „Der Sportbetrieb“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt, „ist ausschließlich auf den Vereinssport zu beschränken.“
Sportbetrieb in Gruppen von höchstens 20 Kindern ist zulässig
Auf den Anlagen ist in Gladbeck unter freiem Himmel nun Sportbetrieb in Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zulässig, ferner die Ausübung von kontaktfreiem Sport einschließlich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen.
Im Hallenbad darf die Anfängerschwimmausbildung angeboten werden, Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern und Schulschwimmen. Im Freibad darf ebenfalls die Anfängerschwimmausbildung vorgenommen und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens 20 Kindern angeboten werden.
Die Liegewiese im Freibad Gladbeck darf nicht genutzt werden
Zugelassen im Freibad sind zum Zwecke der Sportausübung Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. In der Mitteilung der Stadt heißt es dazu: „Die Anzahl der Besucher ist entsprechend zu begrenzen, die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt.“
Sporthallen bleiben dagegen „aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen“ geschlossen. Die Sportabteilung werde die Entwicklung der Coronapandemie jedoch sehr aufmerksam beobachten.
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