Gladbeck. Auch in Gladbeck können die Vereine wieder Sportplätze (ab dem 15. Juni) und -hallen nutzen. Allerdings müssen sich die Klubs an Regeln halten.

Sportlerinnen und Sportler in Gladbeck können mit Blick auf die städtischen Anlagen in den nächsten Wochen mit weiteren Öffnungen rechnen: So dürfen die Hallen von Vereinen wieder genutzt werden. Und ab dem 15. Juni können die Sportplätze – mit Ausnahme der Rasenanlagen im Stadion und in Zweckel - wieder genutzt werden.

In den städtischen Hallen ist das kontaktfreie Training unter Einhaltung der Coronaschutz-Bestimmungen und unter Vorlage eines Hygienekonzeptes möglich. Vereine, die die Hallen für den Trainingsbetrieb nutzen wollen, müssen ihre Anfragen an das Sportamt per E-Mail an dirk.kazperowski@stadt-gladbeck.de richten.

Sportplätze stehen in Gladbeck ab dem 15. Juni wieder zur Verfügung

Für die Nutzung der städtischen Sporthallen durch die Vereine ist die Vorlage eines Hygienekonzeptes erforderlich, das durch die Stadtverwaltung geprüft und genehmigt werden muss. Sportflächen und Geräte sind vor und nach der Nutzung zu desinfizieren, Einzelheiten erläutert das Sportamt.

Auch auf dem neuen Kunstrasenplatz an der Roßheidestraße in Gladbeck darf ab dem 15. Juni wieder trainiert werden.
Auch auf dem neuen Kunstrasenplatz an der Roßheidestraße in Gladbeck darf ab dem 15. Juni wieder trainiert werden. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Gleiches gilt für das Training auf den städtischen Sportplätzen in Gladbeck. Diese stehen den Klubs ab dem 15. Juni zur Verfügung. Ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen Sportanlagen ist aber nur dann möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Waschräumen und Umkleiden) sichergestellt werden können. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien auch die nicht-kontaktfreie Ausübung mit maximal zehn Personen ohne Mindestabstand zulässig.