Essen. Essener Oberligist fällt nicht in die Kategorie „überregionale Großveranstaltung“, muss aber ab Sonntag die Zuschauer-Kapazität verringern.

Die Wohnbau Moskitos dürfen weiterhin Zuschauer zu ihren Heimspielen in der Eishalle am Westbahnhof begrüßen. In der Änderung der Corona-Schutzverordnung, die am Dienstag in Kraft getreten ist, heißt es, dass „überregionale Großveranstaltungen nur noch ohne Zuschauer stattfinden können“. Da die Heimspiele des Essener Eishockey-Oberligisten jedoch nicht in diese Kategorie fallen, müssen die Moskitos die Zuschauerkapazität lediglich verringern.

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Zum Heimspiel gegen die Crocodiles Hamburg am kommenden Sonntag (18.30 Uhr, Westbahnhof) dürfen in der Eissporthalle nur noch maximal 750 Personen (!) anwesend sein. In dieser Zahl sind neben den Besuchern auch Spieler, Trainer, das Betreuerteam und jegliche Helfer miteingerechnet, sodass der Verein nur etwa 675 Tickets verkaufen darf. Die verringerte Zuschauerkapazität stellt für die Moskitos aktuell keine große Veränderung dar, da der Zuschauerschnitt in dieser Saison (701 Besucher) bislang nur knapp darüber liegt.

Wohnbau Moskitos dürfen aber keine Stehplätze belegen

Die neue Regelung beinhaltet aber die Vorgabe, dass die zugelassenen Zuschauer nur Sitzplätze und keine Stehplätze mehr besetzen dürfen. Für die Stehplatzdauerkarteninhaber bedeutet dies eine große Umstellung. Der Verein bietet ihnen an, ihre Tickets „kostenlos auf ein Sitzplatzticket upzugraden“.

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Infos sind auf der Internetseite oder auf den Social-Media-Kanälen des Vereins zu finden. Zudem gilt wie bereits in den letzten Heimspielen in der gesamten Halle Maskenpflicht. Die Moskitos gehen davon aus, dass „für die Heimspiele gemäß der Corona-Schutzverordnung der Stadt Essen die 2G-Regel gilt“, heißt es bei den Moskitos. Dementsprechend haben weiterhin nur nachweislich geimpfte oder genesene Personen Zutritt zur Halle.

Die neue Verordnung ist zunächst gültig bis zum 12. Januar 2022. Somit sind die Heimspiele gegen Hamburg (2. Januar) und die Hammer Eisbären (7. Januar) davon betroffen. Welche Regelungen danach gelten, ist dagegen noch völlig offen.

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