Bottrop. Die Corona-Schutzverordnung ist bis zum 25. April verlängert worden. In Bottrop ändert sich nichts. Kinder dürfen weiter in Teams trainieren.
Die Dauer der aktuellen Coronaschutzverordnung ist Ende der vergangenen Woche in nahezu unveränderter Fassung bis zum 25. April verlängert worden. Die Stadt Bottrop sieht deshalb auch keine Veranlassung dazu, die verabredeten Regelungen im Sport zu ändern. Jürgen Heidtmann, Betriebsleiter des Sport- und Bäderbetriebs, hat alle Sportvereine die Spielregeln erneut mitgeteilt und appelliert mit Blick auf die angespannte Infektionslage daran, die geltenden Regelungen und Empfehlungen zum Hygiene- und Infektionsschutz weiterhin genaustens zu beachten.
Die zulässige Gruppengröße für ein Sportangebot im Außenbereich für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren darf maximal 10 Personen zzgl. maximal zwei Begleitpersonen (Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen) nicht überschreiten.
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Für alle weiteren Sporttreibenden gilt, dass gemeinsamer Sport im Freien ohne Wahrung eines Mindestabstandes für Personen aus einem Hausstand nur mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand zulässig ist. Dabei werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Eine Ausbildung im Einzeltraining ist auch weiterhin zulässig.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten ist. „Dauerhaft“ meint in diesem Zusammenhang die Wahrung des 5-Meter-Abstandes verschiedener Sportgruppen vom Betreten bis zum Verlassen der Sportstätte. Die Durchführung von Gruppentrainings mit Personen über 14 Jahren ist auch unter Wahrung eines 5-Meter-Abstandes nicht erlaubt.
Freiluft-Sportstätten in Bottrop bleiben weiterhin geöffnet
Im Sinne der Verordnung dürfen Freiluft-Sportstätten unter den genannten Bedingungen weiterhin öffnen. Sportvereine, die über eigene Anlagen verfügen oder städtische Sportstätten im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit Schlüsselgewalt nutzen, sind für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
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Für das Jahnstadion gelten weiterhin die regulären Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 20 Uhr sowie am Samstag (24. April) von 10 Uhr bis 18 Uhr.
Mit weiteren Lockerungen für den Sport ist erst bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in ganz NRW zu rechnen. Die städtischen Sporthallen und Bäder bleiben daher noch mindestens bis zum 25. April – und sehr wahrscheinlich auch darüber hinaus - für den Regelbetrieb geschlossen.
Für die Dreifach-Halle der Dieter-Renz-Halle gilt, dass diese noch bis zum 30. Juni als Versammlungsstätte für die Sitzungen der politischen Gremien und Ausschüsse, den Rat der Stadt Bottrop sowie für Prüfungstermine der Schulen vorgehalten wird und somit auch perspektivisch nicht wieder für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen wird.
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