Bochum. Noch befindet sich die SG Wattenscheid 09 rechtlich im Insolvenzverfahren. Es liegt auch an den Folgen der Covid-19-Pandemie.
Kurz vor dem ersten Spieltag in der Fußball-Oberliga konnte die SG Wattenscheid 09 einen Torhüter verpflichten. Der Zeitpunkt war überhaupt nicht ungewöhnlich, schließlich sollte Rückkehrer Philipp Kunz die Lücke füllen, die die beiden verletzten Keeper Bruno Staudt und Tolunay Isik gerissen hatten.
Unerwartet - zumindest gemessen am Zeitpunkt - war allerdings der Umstand, dass Insolvenzverwalterin Dr. Anja Commandeur den Vertrag unterschreiben musste. Das irritierte zunächst, schließlich hatte SGW-Vorstand Christian Pozo y Tamayo dieser Redaktion im Juli gesagt: „Derzeit müssen wir jede Handlung mit unserer Insolvenzverwalterin abstimmen. Wenn alles nach Plan läuft, sind wir im August wieder selbstständig.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte die Vereinsführung nach der Gläubiger-Abstimmung zum Insolvenzplan Kenntnis von der positiven Fortführungsprognose.
Auch interessant
Rechtlich befindet sich die SG Wattenscheid 09 noch im Insolvenzverfahren
Inzwischen ist auch die Einspruchsfrist der Gläubiger verstrichen. Zwei wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Selbstständigkeit des Vereins sind damit bereits erreicht. Dennoch befindet sich der ehemalige Bundesligist rechtlich noch immer im Insolvenzverfahren. Über diesen Umstand klärt die Vereinsführung auf: „Bis zur Aufhebung des Verfahrens bedarf es noch einiger weniger (formaler) Verfahrensschritte, die aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie länger dauern und diesbezügliche Termine leider nicht gut planbar sind“, heißt es in einer Erklärung, die der Klub im sozialen Netzwerk und auf der Homepage veröffentlichte.
Auch interessant
Am Sonntag kommt Kaan-Marienborn ins Lohrheidestadion
Sobald diese Schritte umgesetzt sind, liege es am Gericht, zu entscheiden, wann es „die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beschließt“. Im Verein gehe man jedoch davon aus, „dass es nicht mehr allzu lange dauern wird“. Einen genauen Zeitpunkt könne man - zumal die Schritte nicht im Ermessen des Klubs liegen — jedoch nicht vorhersagen.