Ruhrgebiet. Die neue Corona-Schutzverordnung betrifft auch den Sport, in dem künftig die 2G-Plus-Regel gelten soll. Eine Ausnahme wurde kassiert.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Dienstagmittag die neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt und Veränderungen für den Sport angekündigt.
Vor allem dreifach Geimpfte werden es künftig wieder leichter haben, Sport zu treiben. Eine Ausnahmeregelung greift nicht mehr.
Ob 2G-Plus auch für Freiluftsportler gilt, ist noch offen
Grundsätzlich gilt im Sport künftig 2G, „überall, wo keine Maske getragen werden kann, sogar 2G-plus“, so Laumann. Wer geboostert oder doppelt geimpft und genesen ist, braucht keinen Testnachweis, um trainieren zu können.
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Diese Regelung gilt allerdings nur für Hallensportler, Tests können nun auch unter Aufsicht selbst durchgeführt werden. Freiluftsportler fallen weiterhin unter die 2G-Regel.
Ungeimpfte können sich nicht mehr freitesten
Bisher war es ungeimpften Amateursportlern möglich, sich mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test freizutesten, um am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können. Diese Ausnahmeregelung hat die Landesregierung nun kassiert, sie gilt nur noch für diejenigen, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
Profisportler können sich wegen des Rechts auf die Ausübung des Berufs weiterhin freitesten, hier muss der Bund noch die Frage nach der Impfpflicht klären.
Die Zuschauerkapazität im Innen- und Außenbereich ist für sämtliche Sportveranstaltungen auf 750 begrenzt.