Bottrop. Das abgebrochene Spitzenspiel der Bezirksliga wird mit 2:0 für den SC Oberhausen gewertet. VfB Bottrop äußert sich entsetzt über die Entscheidung
Der VfB Bottrop hat am Donnerstagabend vor dem Bezirkssportgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Spitzenspiel beim SC 20 Oberhausen, das beim Stand von 1:1 abgebrochen wurde, wird mit 2:0 und drei Punkten für Oberhausen gewertet.
„Das ist ein Freifahrtschein für die Gewalt auf Fußballplätzen“, kommentierte Gündüz Tubay, Vorsitzender des VfB Bottrop, die rund dreistündige Verhandlung vor dem Bezirkssportgericht in Duisburg. Er kündigte an, dass die Bottroper Berufung gegen das Urteil einlegen werden.
1800 Zuschauer und nur ein Dutzend Ordner auf der Sportanlage
Verhandelt wurde vor dem Bezirkssportgericht das am 4. März abgebrochene Spitzenspiel der Bezirksliga zwischen Tabellenführer VfB Bottrop und dem punktgleichen und nur um ein Tor schlechteren Tabellenzweiten und Gastgeber SC 20 Oberhausen.
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Vor rund 1800 Zuschauern hatte die Mannschaft des VfB Bottrop nach einer Stunde Spielzeit das Spiel abgebrochen, nachdem der verletzt am Boden liegende VfB-Abwehrspieler Devin Müller von einem Zuschauer gegen den Hinterkopf getreten wurde. Nach Oberhausens Ausgleichstreffer zum 1:1 waren nicht nur Ersatzspieler des SC 20 sondern auch rund 30 bis 40 Zuschauer auf Spielfeld gerannt.
Der tätliche Angriff auf den Spieler wurde am Donnerstag vor dem Bezirkssportgericht unzweifelhaft festgestellt. Schiedsrichter Yunis Daran war nur einer von vielen Zeugen, die den Vorfall mit eigenen Augen gesehen hatten.
Schiedsrichter Daran stellt klar: Absichtlicher Tritt gegen den Kopf
Daran machte in seinen Ausführungen klar, dass es sich dabei keinesfalls um ein Versehen, sondern um einen Tritt mit voller Absicht gehandelt habe. Auf die Frage des Gerichts, mit welcher Intensität der Tritt durchgeführt worden sei, antwortete Daran: „Auf einer Skala von 1 bis 10 würde ich das mit einer 4 einstufen.“
Festgestellt wurde auch ein weiterer Umstand, der den Spielabbruch durch den VfB Bottrop als nachvollziehbare und richtige Entscheidung markierten. So hatte der ausrichtende SC 20 Oberhausen zwar schon im Vorfeld der Partie eine Kulisse von bis zu 2000 Zuschauern erwartet, kam seiner Pflicht aber nicht nach, für ausreichend Ordnerpersonal zu sorgen.
Der SC 20 Oberhausen, vertreten durch den Juristen Ralf Bockstedte und den Vereinsvorsitzenden Thorsten Möllmann räumten zu Beginn der Verhandlung Versäumnisse ein. Man habe zu wenige Ordner an diesem Abend auf der Sportanlage gehabt. Nicht angezweifelt wurde auch das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik im Vorfeld des Spiels durch Anhänger des SC 20.
SC 20 Oberhausen wird nur in zwei Punkten belangt
Für diese beiden Punkte wurde der SC 20 Oberhausen auch vom Bezirkssportgericht mit Strafen belegt: 200 Euro für die Pyrotechnik und 300 Euro für den unzureichenden Sicherheitsdienst.
Was die Spielwertung angeht, verwies Hans-Günter Drießen in seiner Urteilsbegründung formell auf Paragraf 36, Abstatz 3 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes. In diesem heißt es kurz und knapp: „Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.“
Der Inhaltlichen Argumentation des VfB Bottrop, der in Duisburg von Anwalt Uwe Dahl vertreten wurde, schenkte das Gericht keine Bedeutung. Dahl hatte in seinen Ausführungen klar gemacht, dass die Schuld für den Spielabbruch durch den unzureichenden Ordnungsdienst und die Tätlichkeit des Zuschauers beim SC 20 Oberhausen zu suchen sei.
Patrick Wojwod: „Heute wurde der Sport mit Füßen getreten“
Der VfB Bottrop wurde vom Bezirkssportgericht wegen des Spielabbruchs zu einer Strafe von 200 Euro verurteilt. Das Spiel wurde mit 2:0-Toren und drei Punkten für den SC 20 Oberhausen gewertet.
VfB Bottrops Trainer Patrick Wojwod, der mit seinem Ausführungen in der Verhandlung die aufgeheizte Stimmung auf der Sportanlage in Oberhausen deutlich gemacht hatte, reagierte entsetzt auf das Urteil: „Am heutigen Tag wurde der Sport mit Füßen getreten.“ Devin Müller, der Leidtragende des Tätlichen Angriffs stellte am Donnerstagabend nach der rund dreistündigen Verhandlung fest: „Der Tritt gegen meinen Kopf, wurde im Urteil nicht einmal erwähnt.“
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