Bochum. Für die Menschen in Bochum, die gern Sport machen, hat die Stadt eine gute Nachricht. Ab sofort können die Sportplätze genutzt werden.

Das ist ein kleiner Lichtblick für die Bochumer Sportgemeinde. Die Stadt meldet, dass ab sofort die Außensportanlagen der Stadt, also die Sportplätze, wieder für den Individualsport genutzt werden können. Das Referat für Sport und Bewegung hat dazu einen Kriterienkatalog erarbeitet. Er erlaubt es den Vereinen, die Sportplätze im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung zu nutzen.

Das Sportreferat weist in der Mitteilung allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein „Mannschaftstraining“, in welcher Form auch immer, zulässig sei: „Nach der Coronaschutzverordnung des Landes ist nur ‚Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig‘“ zitiert Achim Paas, Amts- und Institutsleiter des Referats für Sport und Bewegung, die aktuelle Verordnung. Besucher sind grundsätzlich auf den Sportanlagen nicht zulässig.

Mindestabstand von fünf Metern

Einzelpersonen oder Zweiergruppe, die nun auf den Anlagen Sport treiben, müssen  einen Abstand von mindestens fünf Metern einhalten. Die Stadt hat daher die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, die sich maximal auf einer Anlage aufhalten dürfen, begrenzt. „Auf einem klassischen Fußballplatz ohne Laufbahn sind dies 16 Personen, mit Laufbahn 20 Personen“, sagt Paas.

Die Anlagen werden in den nächsten Tagen entsprechend gekennzeichnet. Außerdem haben die Vereine ein Merkblatt erhalten und müssen dies mit Unterschrift versehen zurücksenden.

„Ich hoffe, dass sich alle Sportlerinnen und Sportler an die Regeln halten und verantwortlich mit diesem bisschen an Freiheit umgehen“ sagt Paas. „Sollten wir bei unseren Überprüfungen Verstöße feststellen, müssen wir die Anlagen wieder schließen.“