Moskau/Berlin. Zur Fußball-WM stellen viele Gastronomen ihre Fernseher fürs Public Viewing heraus. Doch das kann zu Problemen mit der Gema führen.
Wenn die WM 2018 in Russland angepfiffen wird, beginnt auch wieder die Zeit fürs Public Viewing. Während es bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 noch angesagt war, mit Tausenden auf Fanmeilen wie etwa in Berlin vor dem Brandenburger Tor zu feiern, scheint der Trend während den letzten Turnieren nachgelassen zu haben.
Man schaut eher im kleineren Kreis, zu Hause oder in der Kneipe. Doch das kann zu Problemen mit der Gema und sogar der Fifa führen. Wir erklären, was man als Veranstalter beachten muss und welche Regeln es fürs Public Viewing im privaten Rahmen gibt.
• Warum meldet die Gema an der Fußball-WM urheberrechtliche Ansprüche an?
Bei Fußball mag man vielleicht nicht gleich an die Gema denken. Allerdings kommen die TV-Übertragungen kaum ohne Musik aus: So werden der WM-Song und andere Hymnen gespielt. Zudem gibt es in den Werbepausen Musik. Das ruft die Gema auf den Plan.
• Was muss ich beachten, wenn ich Freunde zum Public Viewing einlade?
Nichts – zumindest, wenn kein Eintritt verlangt wird. Bei
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-Veranstaltungen im privaten Bereich muss man nichts bezahlen.
• Wie sieht es bei Kneipen und Restaurants aus?
Hier ist die Lage anders, wie das Jura-Portal „Legal Tribune Online (LTO)“ berichtet. Wer als Gewerbetreibender sowieso schon Gema-Gebühren zahlt, braucht sich keine Gedanken zu machen, wenn er den Fernseher nach draußen stellt. Für alle anderen bietet die Gema einen speziellen WM-Tarif an, den sie auf ihrer Internetseite aufschlüsselt.
Die Gema habe im Mai Zehntausende Gastronomen angeschrieben, um auf den neuen Tarif hinzuweisen, heißt es weiter. Wer das nicht tut, könne erwischt werden. Laut einer Sprecherin werde die Anmeldung überprüft. „Veranstalter nicht gemeldeter Angebote erhalten im Nachgang eine Rechnung in doppelter Höhe des normalen Vergütungssatzes“, so die Sprecherin.
Wann kann es mit der FIFA Probleme geben?
Auch die FIFA schaut man beim
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genauer hin, weil sie die Übertragungsrechte für die
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besitzt. Laut „LTO“ verlangt sie bei gewerblichen Veranstaltungen Geld für Lizenzen.
Eine Veranstaltung sei dann gewerblich, wenn Zuschauer beim Public Viewing indirekt oder direkt Eintritt bezahlen müssen. So reiche es schon aus, wenn Gastronomen die Getränkepreise erhöhen oder einen Mindestverzehr vorschreiben. Zudem seien nicht mehr als 5000 Besucher oder auch Sponsoren erlaubt, heißt es weiter. (bekö)