Gelsenkirchen.

Der Fußtritt gegen Marco Reus hat für Jermaine Jones möglicherweise rechtliche Konsequenzen. Gegen den Mittelfeldspieler des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 gingen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mehrere Strafanzeigen wegen Körperverletzung beziehungsweise schwerer Körperverletzung ein. Eine entsprechende Meldung von Sport1.de bestätigte Staatsanwalt Lothar Gathen dem SID.

Strafanzeigen wegen Körperverletzung

"Bis Freitagmorgen lagen vier Anzeigen vor. Wir verschaffen uns jetzt erst mal mit Hilfe der TV-Bilder einen Überblick, dann werden wir mehrere Dinge überprüfen, unter anderem, ob ein öffentliches Interesse besteht", sagte Gathen: "Zunächst ist dies eine Sache der Sportgerichte."

Jones hatte Reus im Achtelfinal-Spiel des DFB-Pokals der Schalker bei Borussia Mönchengladbach (1:3) am Mittwochabend absichtlich auf den bereits lädierten linken Fuß getreten. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) hatte die Szene nicht gesehen, der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) leitete am Donnerstag ein Untersuchungsverfahren gegen Jones ein.

Sperre muss nicht auf den DFB-Pokal beschränkt sein

Jermaine Jones droht nach seinem Tritt gegen Marco Reus zudem eine empfindliche Sperre - die nicht nur auf den DFB-Pokal beschränkt sein muss. Das belegt die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

Dort heißt es in Paragraph 8 ('Strafe gegen Spieler in einzelnen Fällen') unter Punkt 5: 'Eine Strafandrohung von einer Woche entspricht einer Sperre für ein Pflichtspiel. Pflichtspiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist. Bei schwerwiegenden Sportverfehlungen ist die Sperre für Pflichtspiele in allen Wettbewerben des DFB und seiner Mitgliedsverbände und für Freundschaftsspiele auszusprechen.'

Wiederholungstäter Jones

Der DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen Jones wegen 'Tätlichkeit gegen den Gegner in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens'. Darauf steht eine Sperre von sechs Wochen bis sechs Monaten. Da Jones nicht provoziert wurde und auch kein 'leichterer Fall' oder Milderungsgründe vorliegen dürften, kommt das mögliche verminderte Strafmaß von einer mindestens zwei wöchigen Sperre nicht in Frage.

Doch selbst für Wiederholungstäter Jones - nachdem er, damals noch im Trikot von Eintracht Frankfurt, Valerien Ismael (Bayern München) im September 2005 auf den Arm getreten hatte, wurde er nach Ansicht der TV-Bilder für drei Spiele gesperrt - dürfte die Höchststrafe nicht in Frage kommen. Unter Punkt 6 heißt es: 'In schweren Fällen kann neben der Sperre auch die Lizenz entzogen oder eine Sperre auf Dauer ausgesprochen werden.'