Gelsenkirchen. . Soichiro Kozuki ist der Gewinner der bisherigen Winter-Vorbereitung von Schalke 04. Schon bald wird er einen Profivertrag unterschreiben.

Mit seinen starken Leistungen in den Testspielen in Wien (2:2) und Split (2:3) hat U23-Aushilfe Soichiro Kozuki zuletzt beim FC Schalke 04 überzeugt. Der Lohn: ein Profivertrag. Wie Sportvorstand Peter Knäbel bestätigt, ist dieser aktuell in Arbeit.

„Kozuki soll einen Profivertrag erhalten. Es ändert sich nur das Format – und dank seiner guten Leistungen bekommt er bessere Konditionen“, so Knäbel. Sowohl in Wien als auch in Split konnte der flinke Mittelfeldspieler durch eigene Tore glänzen – obwohl er in der Hinrunde noch in der viertklassigen Regionalliga gespielt hat. In der U23 der Gelsenkirchener ist er mit acht Toren und fünf Assists der beste Scorer.

Soichiro Kozuki soll mit den Schalke-Profis ins Trainingslager reisen

In einem persönlichen Gespräch habe Knäbel dem Japaner mitgeteilt, dass er „sehr beeindruckt“ sei, wie er sich bei den Profis präsentiere. Geplant ist, dass Kozuki zunächst weiter Teil der Bundesligamannschaft bleibt und am 2. Januar mit ins Trainingslager nach Belek (Türkei) reisen wird. Eine finale Entscheidung darüber wird Trainer Thomas Reis nach dem Testspiel beim Drittligisten VfL Osnabrück an diesem Donnerstag (19 Uhr) fällen. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich“, verrät Knäbel.

Auch interessant

Im Trainingslager würde Kozuki dann die Chance erhalten, sich für Einsätze in der Bundesliga zu empfehlen. Kann er auch in Belek überzeugen, winkt ihm eine dauerhafte Beförderung zu den Profis. Knäbel: „Ob er danach definitiv im Kader bleibt, werden wir nach dem Trainingslager entscheiden.“

Mehr News zu Schalke 04

Schon jetzt ist der Aufstieg von Soichiro Kozuki bemerkenswert. Erst im Januar dieses Jahres war er vom damaligen japanischen Zweitligisten Kyoto Sanga nach Deutschland zum 1. FC Düren gewechselt. Dort überzeugte er in der fünftklassigen Mittelrheinliga auf Anhieb. Im August folgte schließlich der Wechsel in die U23 von S04.