Gelsenkirchen. Wochenlang schwebte 2019 ein englischer Fan nach dem Gastspiel von ManCity in Lebensgefahr. Vier Schalke-Anhänger stehen ab 8. April vor Gericht.
Noch immer ist der Vorgang einer der traurigen Abschnitte in der jüngsten Geschichte des FC Schalke 04: Beim Champions-League-Achtelfinale im Februar 2019 war ein Fan von Schalke-Gegner Manchester City in der Schalke-Arena schwer am Kopf verletzt worden. Er schwebte mehrere Wochen in Lebensgefahr. Ab kommenden Freitag (8. April) stehen nun vier Angeklagte aus Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl vor dem Essener Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach Erkenntnissen der Ermittler sind alle vier der Schalker Ultra-Gruppierung „Hugos“ zuzurechnen.
Die Nachricht des lebensgefährlich verletzten Fans von Manchester City, der während des Hinspiels beim FC Schalke 04 Ende Februar 2019 nach einem Faustschlag so unglücklich zu Boden fiel, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, sorgte damals für große Bestürzung. Kurz vor Ende der Champions League-Begegnung in der Veltins-Arena kam es gegen 22.50 Uhr auf der Promenade vor dem Gästefanblock „S 1“ zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Anhängern des FC Schalke 04 und englischer Fans. In dem Gerangel wurde ein damals 32-jähriger Engländer von einem Faustschlag getroffen, durch den er zu Boden stürzte. Bei diesem Sturz erlitt er ein massives Schädel-Hirn-Trauma.
Täter auf Schalke wohl erfahrener Kampfsportler
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Zwei Wochen später kam dann schließlich die gute Nachricht: Der 32-Jährige erwachte aus dem Koma. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er damals: „Hallo zusammen, ich dachte, ich lasse euch mal wissen, was passiert ist. „Ich kann mich an den eigentlichen Vorfall nicht erinnern, nur daran, dass ich in Deutschland auf der Intensivstation aufgewacht bin und mir die Ärzte und Krankenschwestern erzählten, dass ich fast gestorben bin.“ Nach einer Woche konnte er das Krankenhaus verlassen und nach England zurückkehren. Laut Anklage ist der mutmaßliche Haupttäter ein erfahrener Kampfsportler.
Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft den Haupttäter wegen versuchten Mordes anklagen. Das Gericht sah dafür aber keinen ausreichenden Tatverdacht. Ein Urteil in dem Prozess soll Mitte Mai fallen, angesetzt sind acht Verhandlungstage. (fs)