München. Türkgücü München oder Schweinfurt 05 - wer darf im DFB-Pokal gegen Schalke 04 antreten? Am 28. September geht das juristische Tauziehen weiter.
Im Rechtsstreit mit Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München um den DFB-Pokalgegner des Bundesligisten FC Schalke 04 wird der Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes erst in fast zwei Wochen vor dem Münchner Landgericht verhandelt. Die mündliche Verhandlung wurde für den 28. September (10.30 Uhr) anberaumt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte am vergangenen Freitag nach der kurzfristigen Klage des Drittliga-Aufsteigers Türkgücü München eine Einstweilige Verfügung erlassen, die zur Aussetzung der nur zwei Tage später geplanten Partie in Gelsenkirchen zwischen dem Viertligisten FC Schweinfurt 05 und Schalke durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) führte.
Juristen entscheiden über DFB-Pokal
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Türkgücü pocht auf das Recht, selbst in der ersten Pokalrunde gegen den Bundesligisten antreten zu dürfen. Der BFV will dagegen mit seinem Widerspruch vor Gericht erreichen, dass es bei der ursprünglich vom Verband getroffenen Regelung für den DFB-Pokal bleibt.
Der Regionalligist Schweinfurt 05 kündigte unterdessen an, in dem Streifall "eine weitere Eskalation" im Sinne des Fußballs "unbedingt vermeiden" zu wollen. Der Verein nahm am Mittwoch in einer Erklärung von Präsident Markus Wolf Stellung. "Über die DFB-Pokal-Teilnahme werden nun gezwungenermaßen Juristen entscheiden", bedauerte Wolf.
Streit um einen Kompromiss in München
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Hintergrund des Pokalstreits war ein Plan des BFV, Türkgücü als Tabellenführer der wegen der Corona-Krise unterbrochenen Regionalliga als Aufsteiger für die 3. Liga zu melden. Schweinfurt hätte als Zweitplatzierter dafür am DFB-Pokal teilnehmen dürfen. Türkgücüs Präsident Hasan Kivran hatte bestätigt, dass er diesem Kompromiss bei einem Treffen mit BFV-Präsident Rainer Koch zugestimmt hatte.
Dann aber habe Schweinfurt gegen die Türkgücü-Lizenz für die 3. Liga vorgehen wollen, behauptete Kivran. Die Absprachen seien damit für seinen Verein hinfällig gewesen. Das weisen die Schweinfurter zurück. Die vom BFV getroffenen Regelungen zur sportlichen Wertung der wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Saison seien von ihrer Seite nie angezweifelt worden, äußerte Wolf. Man habe "nie Klage eingereicht und werde es auch ausdrücklich nicht tun", kündigte er an. (dpa)