Essen. Das Sportgericht hat entschieden: Rot-Weiss Essen erhält nach dem Spielabbruch in Zwickau drei Punkte. Der FSV verzichtet auf Einspruch.
Rot-Weiss Essen erhält nach dem abgebrochenen Drittliga-Spiel in Zwickau drei Punkte. Das entschied das Sportgericht des Deutschen-Fußball Bundes (DFB). 2:0 wird die Partie, die zur Pause abgebrochen werden musste, gewertet.
Der FSV Zwickau hat darauf verzichtet, Einspruch einzulegen. Somit kann RWE die Punkte fest einplanen.
Die Begegnung des 33. Drittliga-Spieltags war nach 45 Minuten beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden. Beim Gang in die Kabine wurde der Inhalt eines vollen Bierbechers in Winters Gesicht geworden. Sein Assistent, Felix Grund, wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen, auch die Essener Bank um Trainer Christoph Dabrowski wurde beworfen. Ein Eklat – in der Pause entschied sich Winter dazu, das Spiel abzubrechen.
Rot-Weiss Essen hat jetzt acht Punkte Vorsprung
„Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen“, so Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.
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Und weiter: „Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich.“
Lesen Sie hier: Rot-Weiss Essen – Spielabbruch in Zwickau: Das sagt der Bierwerfer.
Acht Punkte Vorsprung hat Rot-Weiss Essen dank dieser drei Punkte auf die Abstiegsplätze. Vier Drittliga-Partien sind noch zu spielen. Das Urteil bringt RWE somit ein großes Stück näher Richtung Klassenerhalt, das große Ziel dürfte bald erreicht sein.