Essen. Im Dopingfall Soukou ist das Urteil gefallen: Der Spieler wird für fünf Monate gesperrt, RWE verliert einen Punkt - und damit die Tabellenführung.
Am Ende kam es wie erwartet: Fußball-Regionalligaspieler Cebio Soukou wurde wegen Einnahme verbotener Substanzen ab sofort für fünf Monate bis zum 29. Mai gesperrt, seinem Verein Rot-Weiss Essen wird der gewonnene Punkt beim Auswärtsspiel in Lotte wieder aberkannt und mit 0:2 gewertet. Damit wäre das Team von der Hafenstraße mit 37 Punkten nun Zweiter hinter dem neuen Tabellenführer Alemannia Aachen (38) - wenn der Verein das Urteil akzeptiert.
RWE-Sportvorstand Uwe Harttgen wollte dazu noch keine Aussage treffen: "Es ist das fast erwartete Ergebnis", sagte er. "Die Urteilsbegründung ist sehr komplex und diffizil und wir haben jetzt zehn Tage Zeit, zu überlegen, ob wir dagegen Einspruch einlegen." Soukous Anwalt, der angesehene Heidelberger Sportjurist Michael Lehner, kündigte dagegen bereits an, das Urteil zu akzeptieren.
RWE-AngreiferSoukou war im Anschluss an die Regionalligapartie Lotte gegen Essen (1:1) am 6. Dezember vergangenen Jahres positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Daraufhin hatte Lotte Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt - dem allerdings nur teilweise stattgegeben wurde: Denn RWE wurde der Punkt zwar aberkannt, für Lotte allerdings wird die Begegnung weiterhin 1:1 gewertet - es ändert sich also nichts.
Soukou bestätigte die Einnahme
Das Öffnen der B-Probe im Labor der Kölner Sporthochschule hatte kein anderes Ergebnis gebracht. Bei der über dreistündigen Anhörung am Donnerstagabend vor dem WFLV in Duisburg-Wedau bestätigte Soukou die Einnahme von Vitamin-Präparaten, auch kurz vor der betreffenden Partie in Lotte. Eine zusätzlich erbrachte Laborprobe des versiegelten Präparats in Köln bestätigte die verbotene Substanz, obwohl diese nicht auf der Verpackung deklariert war.
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Das vorgelegte Präparat war übrigens in Deutschland noch nie auf Doping getestet worden, in den Niederlanden war ein Test dieses Mittels negativ verlaufen. Soukous Anwalt Lehner plädierte auf “Freispruch oder eine die Umstände berücksichtigende milde Strafe.” Klageanwalt Osnabrügge merkte anschließend an, dass seitens des Spielers zwar “grobe Fahrlässigkeit, aber kein Vorsatz vorliegt”. Er forderte eine Sperre von maximal sechs Monaten.