Duisburg. Vor dem Finale zwischen RWE und dem MSV sollen rechte Duisburger Hooligans die linke Kohorte angegriffen haben. Das berichtet ein Fan-Verein.

  • Vor dem Finale zwischen RWE und dem MSV gab es offenbar eine Attacke
  • Demnach sollen rechte Duisburger Hooligans die linke Kohorte angegriffen haben
  • Das berichtet ein Fan-Verein

Vor dem Niederrheinpokal-Finale zwischen Rot-Weiss Essen und dem MSV Duisburg war es zu Auseinandersetzungen im MSV-Block gekommen. Was dort genau passierte, blieb zunächst unklar. Sicherheitskräfte gaben auf Nachfrage dieser Redaktion am Tag des Endspiels am 25. Mai keine Auskunft über die Vorkommnisse. Der Verein „Zebras stehen auf“ berichtete nun gegenüber der akduell, der studentischen Zeitung der Universität Duisburg-Essen, dass es sich dabei um eine Attacke von Personen aus dem Umfeld der vor zwei Jahren aufgelösten rechten Hooligan-Gruppe "Division Duisburg“ auf die eher links stehende Ultra-Gruppierung "Kohorte" gehandelt haben soll.

Demnach sollen zehn Personen aus dem besagten rechten Spektrum vor Beginn der Partie zunächst das rassistische Lied „Zick-Zack-Zigeunerpack“ angestimmt haben. Diese Gruppe sei dann provokativ an Mitglieder der Kohorte herangerückt, um geschlossen zu einem Angriff überzugehen, heißt es.

Drei Strafanzeigen

Dabei soll es sich nicht um eine plötzliche Rückkehr der Division gehandelt haben, vielmehr versammelten sich deren frühere Mitglieder nun unter dem Slogan „47 Crime“, berichtet akduell. Einen Tag nach dem Pokalspiel sagte der Essener Polizeisprecher Peter Elke im Gespräch mit dieser Redaktion, dass drei Strafanzeigen wegen der Vorfälle im MSV-Block gestellt worden seien. Weitere Details seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, so Elke.

In der Vergangenheit hatte es wiederholt Auseinandersetzungen zwischen rechten Duisburger Hooligans und der Kohorte gegeben. Am 19. Oktober 2013, nach dem Drittliga-Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken, schlugen Mitglieder der Division auf die MSV-Ultras ein. Augenzeugen berichteten von brutalen Szenen.

Schlagstöcke und Pfefferspray

Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein und trennte die Gruppierungen. Bei den Vorfällen gab es mehrere Verletzte. Nach damaligen Angaben der Kohorte waren auch Mitglieder des „Nationalen Widerstands Duisburg“ und des verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund“ an den Übergriffen beteiligt.

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In der Nacht von den 10. auf den 11. Januar 2015 war es in Duisburg zu einem Vorfall bei einer Feier der Kohorte in einem Vereinsheim gekommen. In ihrem Internet-Blog berichtete die Gruppierung anschließend, dass rechte Hooligans versucht hätten, die Party zu stürmen. Auf die Aufforderung, das Gelände zu verlassen, hatten die Angreifer mit Pfefferspray, Faustschlägen und Stuhlwürfen reagiert. Die Kohorte hatte den Überfall gefilmt: Das wackelige Video bestätigte schließlich, dass es sich ganz offenbar um einen Angriff rechter Fan-Gruppen handelte.

Symbole der Division Duisburg

Deutlich waren in dem Video die Symbole der Division Duisburg auf der Kleidung zu sehen, auch waren einige Gesichter der, laut Kohorte, rund 20 Angreifer erkennbar und als Division-Aktivisten bekannt.

Nicht der erste Vorfall, bei dem Anhänger der Division polizeilich aufgefallen waren. So ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung gegen mehrere Division-Hooligans, nachdem beim DFB-Pokalspiel in Halle antisemitische und rassistische Parolen angestimmt worden waren. Anfang 2012 hatten Mitglieder der Division versucht, das "DJäzz" zu stürmen, in dem gerade MSV- und St. Pauli-Fans feierten. Es gab mehrere Verletzte.

Nachdem die Ultra-Gruppierung den Übergriff auf ihrer Party öffentlich gemacht hatte, löste sich die Division auf − nach eigenen Angaben wegen des anschließenden medialen Echos.

Ein weiterer Grund, warum sich die Division aufgelöst haben könnte, ist vermutlich in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zu finden, das kurz nach dem Übergriff in Kraft getreten ist. Demnach werden Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigung eingestuft. Dadurch sind etwa Telefonüberwachungen durch die Behörden möglich. (nb/sat)