Köln. Kevin Großkreutz vom Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund muss nicht mehr mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen. “Wir haben kein besonderes öffentliches Interesse festgestellt und den Kläger auf den Privatklageweg verwiesen“, sagte der Kölner Staatsanwalt Daniel Vollmert.

Fußball-Nationalspieler Kevin Großkreutz muss nach einem angeblichen Wurf mit einem Döner nicht mehr mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen. "Wir haben kein besonderes öffentliches Interesse festgestellt und den Kläger auf den Privatklageweg verwiesen", sagte der Kölner Staatsanwalt Daniel Vollmert am Dienstag.

Für die Staatsanwaltschaft Köln sei die Akte Großkreutz demnach geschlossen. Großkreutz gehört dem Kader der deutschen Nationalmannschaft bei der WM in Brasilien an.

Der Profi von Borussia Dortmund wurde zunächst beschuldigt, dass er in der Nacht auf den 4. Mai einem 34-Jährigen in der Kölner Innenstadt einen Döner ins Gesicht geworfen haben soll. Die Kölner Staatsanwalt hatte daraufhin ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Großkreutz eingeleitet. Durch die Ermittlungen konnten die Vorwürfe allerdings nicht erhärtet werden. Das vermeintliche Opfer des Döner-Wurfs hat nun noch die Möglichkeit, Großkreutz zu verklagen. (dpa)