Dortmund. Borussia Dortmund muss wegen seiner Informationspolitik rund um den Götze-Wechsel nicht mit einer Strafe rechnen. Der Verein hatte seine Aktionäre erst zwei Tage nach Bekanntgabe des Transfers informiert - kein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz, urteilte die Aufsichtsbehörde.

Der an der Börse notierte Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund muss wegen seiner Informationspolitik beim Wechsel von Mittelfeldstar Mario Götze zu Bayern München nicht mit Sanktionen rechnen. Der Verdacht einer Insider-Information habe sich nicht bestätigt, sagte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Der Verein habe nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Damit wurde ein Bericht der "Ruhr-Nachrichten" bestätigt. Die Bafin hatte geprüft, ob der Transfer dazu geeignet gewesen sei, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen. Das sei nicht der Fall gewesen.

Borussia Dortmund hatte erst zwei Tage nachdem der Wechsel Götzes vom BVB per Pressemitteilung bestätigt wurde, seine Aktionäre per Ad-Hoc-Mitteilung informiert.

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Dortmund hatte damals erklärt, keine Börsenmeldung herausgegeben zu haben, weil zu dem Zeitpunkt keine offizielle Anfrage vorgelegen habe. Borussia Dortmund sei deshalb nicht in der Lage gewesen, offiziell eine Meldung abzusetzen. Die Bafin hatte den Fall geprüft.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte sich der Ansicht des BVB angeschlossen. Eine Absichtserklärung von Götze sei nicht unbedingt ausreichend für eine Ad-Hoc-Meldung. (dpa)