Aachen. Nach dem sportlichen Abstieg in die Regionalliga hofften die Fußballer des überschuldeten Traditionsvereins Alemannia Aachen auf einen Neustart in der vierten Liga. Jetzt ist selbst der in Gefahr: Sollte der Mutterverein zu einer Millionenzahlung verurteilt werden, wäre auch er insolvent.

Dem tief gefallenen früheren Fußball-Bundesligisten Alemannia Aachen droht womöglich das endgültige Aus. Wie die Aachener Nachrichten berichten, könnte der Mutterverein TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. am Dienstag vor dem Landgericht zur Zahlung von mehr als einer Million Euro an den Rechtehändler Michael Kölmel verurteilt werden.

In diesem Fall wäre auch der Mutterverein insolvent und stünde vor der Auflösung. Damit könnte die Alemannia nicht wie eigentlich geplant in der Regionalliga antreten. Auch für Mannschaften in anderen Sportarten wie den Bundesliga-Volleyballerinnen könnte dies den K.o. bedeuten.

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In einer Pressemitteilung warnte eine Gruppe um den früheren Klub-Präsidenten Horst Heinrichs vor diesem Fall: "Offensichtlich erwägt das Präsidium in den nächsten Tagen sogar die Auflösung des Vereins. Gleichzeitig verdichten sich die Anzeichen, dass parallel ein anderer Verein gegründet werden soll. Deswegen haben wir unserem Rechtsanwalt Klageauftrag zur sofortigen Einberufung der säumigen Jahreshauptversammlung erteilt", schrieb die Gruppe.

Kutsch: Noch gibt es keine Auflösungspläne

Alemannias Vizepräsident Helmut Kutsch wies die Vorwürfe zurück. Laut Aachener Nachrichten rechne Kutsch weder mit einer Urteilsverkündung schon am Dienstag, noch gebe es bereits Auflösungspläne für den Verein. Mit Kölmel werde noch verhandelt: "Ich weiß nicht, was passiert und äußere mich auch nicht dazu. Alles andere ist viel zu brisant und reine Spekulation", sagte Kutsch.

Aachen hatte während der abgelaufenen Saison Insolvenz angemeldet und war als Tabellenletzter der 3. Liga auch sportlich abgestiegen. Investor Kölmel hatte 1998 in den damaligen maroden Regionalligisten investiert und versucht seit Jahren, die geflossenen Gelder einzuklagen. (sid)