Frankfurt. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) erhält für den Entwurf ihres Sicherheitskonzepts auch von der “Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ Gegenwind. Die Anwälte der Fans, die regelmäßig Fußball-Anhänger vertreten, benennen zahlreiche Kritikpunkte.
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) erhält für den Entwurf ihres Sicherheitskonzepts nicht nur Gegenwind von den Klubs. Für die in der "Arbeitsgemeinschaft Fananwälte" zusammengeschlossenen Juristen steht der Maßnahmenkatalog "mit der bestehenden Rechtslage nicht im Einklang". Laut der AG sind die Maßnahmen "nicht nur rechtswidrig und unverhältnismäßig, sondern das Papier enthält keine Erklärung, weshalb derartige Eingriffe in Rechte anderer überhaupt notwendig sein sollen."
Die Anwälte der Fans, die regelmäßig Fußball-Anhänger vertreten, benennen zahlreiche Kritikpunkte. So sehe die deutsche Rechtsordnung keine Kollektivschuld vor, demzufolge seien auch Kollektivstrafen nicht zulässig. Auch die momentane Praxis bei der Verhängung von Stadionverboten sei nicht rechtsstaatlich. Zudem würden bereits derzeit Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren von der Polizei an die Vereine ohne Rechtsgrundlage weitergegeben.
Juristen halten "Vollkontrollen" für unzulässig
Auch die sogenannten "Vollkontrollen" sind laut der Juristen unzulässig, da private Sicherheitskräfte keine Befugnis hätten, Personen zu durchsuchen - außer, die betroffene Person würde einwilligen. (sid)