Essen. Bei Sportgerichten und TV-Beweisen weiß man nicht mehr, woran man ist. Das zeigen auch die Fälle Lukas Podolski, Joel Matip und Simon Rolfes. Der DFB hat die Ermittlungen gegen Rolfes nach dessen Ellbogenschlag gegen Julian Draxler eingestellt. Ein Kommentar.

Die Feuerzangenbowle kennt jeder: „Wat is'n Dampfmaschin?“ Im Fußball kennt jeder die Tatsachenentscheidung: Darauf berufen sich die Sportrichter, wenn das Fernsehen beweist, dass der Schiedsrichter eigentlich einen Fehler begangen hat, das Urteil vom grünen Rasen aber nicht mehr am grünen Tisch revidiert wird. So wie neulich bei Lukas Podolski: Der wurde für ein Spiel gesperrt, obwohl die Fernsehbilder eigentlich zeigten, dass er Levan Kobiashvili nicht am Hals gewürgt hatte – so wie es der Schiedsrichter spontan wahrgenommen hatte.

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Die schwerfällige Uefa ist vergangene Woche bei Joel Matip über ihren Schatten gesprungen: Sie hat den Schalker nach Studium der Fernsehbilder wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Das könnte man als Präzedenzfall bezeichnen, weil die Tatsachenentscheidung korrigiert wurde, macht der DFB aber nicht. In diesem Fall handele es sich um einem Wahrnehmungsirrtum des Schiedsrichters: Weil Matip seinen Gegenspieler gar nicht berührt hatte, habe der Schiedsrichter eine Aktion geahndet, die gar nicht passiert sei. Aha.

Am Samstag nun hatte Schiedsrichter Deniz Aytekin nach dem Ellbogenschlag von Leverkusens Simon Rolfes gegen Schalkes Julian Draxler zugegeben, dass er diese Aktion während des Spiels gar nicht so wahrgenommen habe. Diese Ehrlichkeit ehrt ihn. Trotzdem hat der DFB die Ermittlungen gegen Rolfes wieder eingestellt: Der Schiedsrichter habe eine Tatsachenentscheidung getroffen. Man muss Rolfes gar keine brutale Absicht unterstellen, um zu sagen: Glück gehabt. Aber was war nochmal eine Tatsachenentscheidung?