Essen. Die internationale Regelkommission Ifab legt fest, dass absichtliches Husten mit der Roten Karte geahndet werden kann. Gut so! Ein Kommentar.
Darauf muss man erst einmal kommen. Die Idee, dass Fußballspieler einem Gegenspieler bewusst anhusten, um ihn anzustecken oder zumindest zu massiv zu schocken, scheint doch völlig abwegig. So unanständig würde sich ein Sportler nie verhalten, oder?
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Wenn die Regelhüter des Fußballs vom International Football Association Board (Ifab) jetzt ein entsprechendes Verhalten unter Strafe stellen, bevor es entsprechende, öffentlich bekannt gewordene Fälle gibt, spricht das für die Weitsicht der Institution. Es hätte – als der Sport erfunden wurde – vermutlich auch keiner ernsthaft angenommen, dass ein Sportler beispielsweise mit einem Kopfstoß die Verletzung eines anderen bewusst in Kauf nimmt.
Kalkuliertes Risiko und Körperverletzung
Deshalb ist die Entscheidung der IFAB notwendig und richtig. Auch, wenn immer noch vereinzelte Corona-Verweigerer über den Planeten irren - das Virus ist gefährlich. Tödlich um genau zu sein. Große Nähe ist riskant. Fußballspiele sind riskant.
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Fußballspieler, ob nun Profis oder Amateure, die sich freiwillig ins Getümmel stürzen, gehen das Risiko – so könnte man einwenden – bewusst ein. So ist aber nicht. Es ist eben ein Unterschied, ob jemand, sich kalkuliert einer gewissen Gefahr aussetzt oder er vorsätzlich verletzt wird. Insofern ist die bewusste, erkennbar absichtlich und zielgerichtet ausgeführte (und nur die) Hustenattacke gegen einen Konkurrenten mit einem brutalen Kungfu-Tritt auf dem Platz gleichzusetzen. Beides stellt bewusste Körperverletzung, beziehungsweise mindestens deren Versuch dar, auch, wenn das Ifab in seiner Regelung den Husten zunächst mit einer Unsportlichkeit oder Beleidigung gleichsetzt.
Dankpause für Corona-Verweigerer beim Sport
Wer aber beim Sport seine Emotionen nicht im Griff hat, dem sollen die Schiedsrichter und die Gremien mindestens eine Denkpause verordnen. Diese Chance bietet eine Rote Karte und eine mögliche folgende Sperre.
Dass das Ifab hier verbeugend Regeln aufstellt, zeigt, dass sie nicht gewillt ist, mögliche Provokationen durch schlichte Gemüter oder aufgepumpte Egos auf dem Platz hinzunehmen – selbst, wenn die Hoffnung besteht, dass solche Torheiten zwar spektakulär, aber vergleichsweise selten sind. Jetzt müssen nur noch die Schiedsrichter folgen und konsequent reagieren, auch, wenn es für sie das Leben auf dem Platz wegen der vermutlich gelegentlich schwer zu klärenden Frage - Vorsatz oder Versehen? - nicht eben leichter macht.