Essen. Die Landesregierung hat Änderungen für die Coronaschutzverordnung beschlossen. Sportveranstaltungen dürfen von mehr Zuschauern besucht werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat an diesem Sonntag Änderungen für die Coronaschutzverordnung beschlossen und diese bis zum 11. August verlängert.
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Die Landesregierung hat dabei auch die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Im Sport liegt die maximal erlaubte Anzahl von Zuschauern nun bei 300. Zuvor waren nur 100 Besucher bei einer Sportveranstaltung erlaubt. Ab 300 Zuschauern muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden (zuvor 100).
Erleichterungen auch für Hallensportler
Darüber hinaus ist Kontaktsport in der Halle nun mit 30 anstatt zehn Personen möglich. Das ist bei Sportarten unter freiem Himmel wie Fußball schon seit einiger Zeit wieder gestattet, erste Freundschaftsspiele haben in NRW bereits stattgefunden.
Laumann: "Wir müssen weiter sehr wachsam sein"
„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, wird NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer Pressemitteilung der Landesregierung zitiert.
Dabei dürfe man nicht vergessen, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei: „Wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“
Außerdem hat das Kabinett am Sonntag Änderungen hinsichtlich der Einreise aus Risikogebieten beschlossen.