Zürich. Die Fifa hat den Einspruch des Fifa-Chefermittlers Garcia gegen den Bericht von Jurist Eckert über die WM-Vergabe an Katar und Russland abgelehnt.
Die Fifa hat den Einspruch von Sonderermittler Michael Garcia gegen den vielkritisierten Bericht des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert zur Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 zurückgewiesen. Wie die Fifa am Dienstag schriftlich erklärte, hat die Berufungskommission des Weltverbandes unter dem Vorsitzenden Larry Mussenden von den Bermudas die Berufung Garcias aus formalen Gründen als "unzulässig" eingestuft.
Eckert veröffentlichte Mitte November seinen 42-seitigen Bericht über die Korruptionsvorwürfen zu der Vergabe der Turniere 2018 an Russland und 2022 an Katar, in dem er keine gravierenden Verstöße festgestelle. Der Münchner Jurist erntete nicht nur weltweite Kritik und Unverständnis, sondern veranlasste auch den ehemaligen FBI-Mann Garcia zu einem direkten Einspruch gegen dieses Urteil, den der Ermittler noch am selben Tag einreichte. Der Amerikaner bemängelte zahlreiche unvollständige und fehlerhafte Darstellungen der Tatsachen und Schlussfolgerungen in dem Schriftstück.
Bericht als Grundlage für weitere Ermittlungen
Eckert hatte daraufhin überraschend der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erklärt: "Wir haben momentan in der Untersuchung einen Zwischenstand." Sein Papier sei eine Grundlage, auf der Garcia weiter untersuchen könne - besonders gegen beteiligte Einzelpersonen. Diese Aussage stiftete allgemeine Verwirrung, hatte die Fifa den Eckert-Bericht doch zwei Tage vorher noch quasi als Abschlussbericht deklariert.
Genau darauf stützte die Berufungskommission nun ihre Entscheidung. Es handle sich bei dem sogenannten Eckert-Bericht nicht um einen "Schlussbericht" nach den Statuten des Fifa-Ethikreglements. "Der Bericht nennt weder Regelverstöße einer beschuldigten Person noch irgendeinen Antrag an die rechtsprechende Kammer zur Bestrafung der beschuldigten Person", hieß es in der Fifa-Mitteilung. Daher sei Eckerts Stellungnahme "weder rechtsverbindlich noch anfechtbar".
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DFB-Chef Niersbach fordert Durchsichtigkeit
Vor der jüngsten Fifa-Veröffentlichung bezeichnete auch DFB-Präsident Wolfgang Niersbach das juristische Gezerre um die Veröffentlichung des Garcia-Reports als zu kompliziert. "Also wir blicken's nicht mehr", räumte der Chef des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt ein und forderte erneut eine Neuausrichtung der Fifa. "Wir brauchen eine Institution, die für absolute Glaubwürdigkeit und Integrität steht. Das ist zuletzt nicht gelungen", betonte er.
Auch mit einem weiteren am Dienstag veröffentlichten Urteil wirkte die Fifa ihre Glaubwürdigkeitskrise nicht entgegen. Die offiziellen Beschwerden der zwei Informantinnen im Korruptionsskandal zu den WM-Vergaben 2018 und 2022 wies die Disziplinarkommission zurück. Für das Ansetzen eines Disziplinarverfahrens gegen Eckert gebe es "keine stichhaltigen Gründe", hieß es in dem Ergebnis des Gremiums unter dem Vorsitzenden Claudio Sulser.
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Beschwerde der Zeuginnen zurückgewiesen
Phaedra Almajid, Ex-Mitarbeiterin von Katars Bewerbungskomitee für die WM 2022 ist eine der Zeuginnen des Fifa-Sonderermittlers Garcia. Sie hatte sich über den angeblichen Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch den Bericht des Fifa-Ethikhüters Eckert beschwert. Auch Bonita Mersiades, ehemalige Chefin für öffentliche Angelegenheiten von Australiens Kandidatur für 2022, fühlte sich in dem Eckert-Bericht als unglaubwürdig dargestellt und von ihm im Stich gelassen.
Sulser habe das "gesamte vorliegende Material" kontrolliert und kam zu dem Ergebnis, dass "die an der Untersuchung Mitwirkenden lange vor der Veröffentlichung der Stellungnahme des Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer mit eigenen Medienaktivitäten an die Öffentlichkeit gelangt seien und die Beschwerde betreffend Verletzung des Vertrauensschutzes folglich haltlos sei".
Bericht allgemein geschrieben
Zudem seien in dem Bericht keine Namen genannt worden und sämtliche Angaben nur von allgemeiner Natur gewesen. Eckert habe sich laut Fifa-Mitteilung "für die im Bericht gezogenen Schlussfolgerungen auf keine von den an der Untersuchung Mitwirkenden gelieferten Informationen oder Dokumente gestützt". (dpa)