Paderborn. Wegen einer Alkoholfahrt beim Oktoberfest muss Paderborns Trainer Stefan Effenberg tief in die Tasche greifen: Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Stefan Effenberg muss den Führerschein abgegebn. Der Trainer des abstiegsbedrohten Fußball-Zweitligisten SC Paderborn muss also für längere Zeit auf Autofahrten verzichten. Laut Bestätigung des Münchner Oberstaatsanwalts Thomas Steinkraus-Koch ist der ergangene Strafbefehl gegen den 47-Jährigen nach dessen Alkoholfahrt beim letzten Oktoberfest rechtskräftig.

Auffälligkeiten bei der Atemkontrolle

Über die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Führerscheinentzugs für Stefan Effenberg machte die Staatsanwaltschaft auf SID-Anfrage keine Angaben. Laut einer Meldung der "Bild"-Zeitung sollen es insgesamt 30.250 Euro Strafe sein.

Der Strafbefehl wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr erlassen. Ursprünglich sollte Anfang April eine Verhandlung vor dem Amtsgericht München stattfinden. Effenberg war im September 2015 nach einem Wiesn-Besuch in der Münchner Innenstadt im Auto von der Polizei gestoppt worden.

Nach Auffälligkeiten bei der Atemkontrolle wurde bei der anschließenden Blutprobe ein Alkoholgehalt von 1,4 Promille festgestellt, damit lag absolute Fahruntüchtigkeit vor. Nach dem Oktoberfest hatte Stefan Effenberg einen Strafbefehl erhalten, gegen den er zunächst durch seinen Anwalt Einspruch einlegen ließ. Dieser Strafbefehl ist nun rechtskräftig. (sid)