Frankfurt. Ein Irrtum des Schiedsrichters ist nicht ersichtlich, heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe der Unparteiische Deniz Aytekin regelkonform entschieden.
Szabolcs Huszti von Fußball-Bundesligist Hannover 96 bleibt nach seiner Gelb-Roten Karten wegen überschwänglichen Jubels für ein Spiel gesperrt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den entsprechenden Einspruch der Niedersachsen am Dienstag im Einzelrichterverfahren als unzulässig zurück.
"Im vorliegenden Fall ist ein Irrtum des Schiedsrichters nicht ersichtlich, vielmehr hat er regelkonform entschieden", heißt es in der Urteilsbegründung: "Gemäß Regel zwölf der Fußballregeln ist ein Spieler zu verwarnen, wenn er sein Hemd auszieht oder an einem Zaun hochklettert, um einen Treffer zu feiern."
Hannover hatte gegen die Sperre Einspruch eingelegt. 96-Sportdirektor Jörg Schmadtke hatte dies im Vorfeld begründet: "Zwei vermeintliche Vergehen gewissermaßen in einem Zug zu ahnden, empfinden wir als unzulässig, da Huszti durch die erste Gelbe Karte nicht gewarnt bzw. ermahnt wurde."
Huszti hatte am vergangenen Samstag nach seinem umjubelten Tor zum 3:2 in der Nachspielzeit gegen Werder Bremen erst sein Trikot ausgezogen und war anschließend auf den Zaun des 96-Fanblocks gesprungen. Schiedsrichter Deniz Aytekin hatte beide Aktionen jeweils mit Gelb geahndet - und erregte damit die Gemüter der Klub-Verantwortlichen, die daraufhin am Montag Einspruch eingelegt hatten.
"Regeltechnisch hat Deniz Aytekin absolut richtig entschieden. Er hat keinen Ermessensspielraum", sagte Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner. "Die Regel ist klar: Es waren zwei Vergehen, die beide mit Gelb bestraft werden."
(sid)