Essen. Im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens der Bundesligen wurden die zuletzt beschlossenen Corona-Ausnahmeregelungen berücksichtigt.
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2020/21 in der 1. und 2. Bundesliga keinem der 49 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Dabei wurden die zuletzt von der Mitgliederversammlung beschlossenen Ausnahmeregelungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie berücksichtigt, wie die DFL am Montag mitteilte.
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Manche Klubs müssten allerdings „bis Mitte Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten, oder erhielten die Lizenz unter Auflagen“.
Unterlagen bis spätestens 15. September einreichen
Die DFL-Mitgliederversammlung hatte am 31. März beschlossen, im Lizenzierungsverfahren für die kommende Spielzeit bei den Vereinen auf die Überprüfung der Liquidität zu verzichten, da die Unterbrechung des Spielbetriebs aufgrund der Corona-Krise viele Klubs vor ernsthafte Schwierigkeiten stellt. Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet erst während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt, alle 36 Klubs der Bundesliga und der 2. Liga müssen die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September bei der DFL einreichen.
Bereits jetzt prüft die DFL jedoch noch „sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien“, wie sie am Montag schrieb. Die nächsten Entscheidungen im zweiten Schritt des Lizenzierungsverfahrens sind für Mitte Mai geplant. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Lizenzen soll spätestens in der zweiten Juni-Hälfte erfolgen. (sid)