Ansbach/Gelsenkirchen. Weil der Gelsenkirchener Klub auf seiner Internetseite für einen Online-Wettanbieter wirbt, ging es gegen die Regierung von Mittelfranken vor Gericht. Das Verwaltungsgericht in Ansbach gab dem Bundesligaverein aber Recht, so dass der Verein im Internet weiter für die Sportwetten werben darf.

Bundesligist FC Schalke 04 darf auf seiner Internetseite weiter Werbung für einen Anbieter von Fußballwetten machen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hob am Dienstag ein Verbot der Regierung von Mittelfranken auf (Aktenzeichen AN 4 K 12.01406).

Die Bezirksregierung hatte Schalke 2011 die Glücksspiel-Banner untersagt und 10.000 Euro Zwangsgeld angedroht. Der damals gültige Glücksspielstaatsvertrag hatte Werbung für Glücksspiele im Internet untersagt, sofern sie aus Bayern abrufbar war.

Schalke entfernte die Werbung nicht und zog vor Gericht. Die Urteilsbegründung wird in einigen Wochen erwartet. Die Regierung von Mittelfranken kann Rechtsmittel einlegen. (dpa)