Frankfurt/Main. . Nach zehnstündiger Beratung hat auch das DFB-Bundesgericht den Einspruch von Hertha BSC Berlin abgewiesen: Damit darf sich Fortuna zunächst wieder über den Aufstieg freuen. Die streitlustigen Berliner könnten aber noch vor das Schiedsgericht gehen.
Goetz Eilers richtete den strengen Blick durch seine Brille strikt auf den schwarzen Tisch, als der Vorsitzende des Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das letzte Mal in sein schwarzes Mikrofon sprach. Viel länger als einen regulären Arbeitstag hat es am Freitag in der Verbandszentrale gedauert, die Sonne war längst hinter im Frankfurter Stadtwald versunken und die Klänge des Bruce-Springsteen-Konzerts aus der nahe gelegenen Arena dröhnten herüber, als der ehemalige Chefjustiziar in der Verbandszentrale um 22.37 Uhr ein richtungsweisendes Urteil verkündete: Den Einspruch gegen die Wertung des Relegationsspiels Fortuna Düsseldorf gegen Hertha BSC vom 15. Mai (2:2) schmetterte die Sportgerichtsbarkeit auch in zweiter Instanz ab.
„Die Spielumwertung ist eine große Ausnahme“, sagte Eilers zu Begründung, „die Fortsetzung des Spiels stand nicht im Zweifel.“ Und: „Eine physische Schwächung lag nicht vor, die psychischen Gründe langen nicht aus. Der Charakter eines Platzsturms ist immer bedrohlich, das Gericht hat die Betroffenheit der Spieler ernst genommen, aber es gab kein einheitliches Bild von Angst. Die Beeinträchtigung hatte kein Ausmaß, dass eine andere Bewertung begründet.“
Urteil von Hans E. Lorenz am Montag bestätigt
Der 70-Jährige bestätigte damit genau das Urteil von Sportrichter Hans E. Lorenz am Montag. Doch ob damit die Besetzung von erster und zweiter Bundesliga wirklich besiegelt - und Hertha damit abgestiegen und Fortuna aufgestiegen - ist, gilt weiter als ungewiss. Die streitlustigen Berliner könnten die juristische Endlosschleife noch erhalten, wenn die nächste Protestmöglichkeit ausgeschöpft und das Ständige Neutrale Schiedsgericht angerufen wird. Offenbar will Hertha einen Entscheid darüber erst auf der brisanten Mitgliederversammlung am Dienstag erörtern.
Rechtsbeistand Schickhardt sprach einerseits von einer „gründlichen und substanziellen“ Ermittlung, andererseits auch von einem „Synonym für Verharmlosung“. Gleichwohl stellte sich Norbert Weise für den DFB-Kontrollausschuss gegen diese Argumentationslinie: „Ein Platzsturm ist Gewalt, aber um ein Spielergebnis aufzuheben, müssen konkrete Tatbestände erfüllt werden. Hertha hat den Beweis einer Schwächung nicht hinreichend erbracht.“
Berliner mit der These von der eingeschüchterten Mannschaft
Der Hauptstadtklub führte in die Otto-Fleck-Schneise Zeugen in halber Mannschaftstärke vor, um am grünen Tisch zu erreichen, was auf dem grünen Rasen nicht gelang. Und führten die These von den „eingeschüchterten und traumatisierten Profis“ fort.
Eigenwillig einmal mehr Otto Rehhagel: „Es waren Polizei, Kinder, Ordner, wildfremde Menschen auf dem Platz. Es herrschte Chaos. Ein Ausnahmezustand, wie ich ihn in 40 Jahren als Bundesligatrainer nicht erlebt habe.“ Der 73-Jährige selbst habe auch „halb Angst“ gehabt, „so wie ich damals als Kind im Keller im Ruhrgebiets gesessen habe, als uns die Amerikaner bombardiert haben.“
„Es gab zweifelsfrei ein ungeordnetes Überfluten des Innenraumes. Das waren keine vorbildlichen Zustände“, konstatierte Eilers. Der Darmstädter hatte viel Wert auf eine umfangreiche Beweisaufnahme gelegt, bei der als Erstes Schiedsrichter Wolfgang Stark (42) berichtete: „Die Fans sind zu früh aufs Feld gelaufen, um zu feiern.“ Er sei nur deshalb so schnell in die Kabine gesprintet, um „nicht umgerannt“ zu werden. Niemand habe ihm indes später unter Druck angesetzt, das Spiel wieder anzupfeifen.