Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Verfahren gegen Boris Becker wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetruges gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Verfahren gegen den früheren Tennis-Profi Boris Becker wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetruges gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro eingestellt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung (Mittwoch-Ausgabe). Becker hat die Summe demnach bereits bezahlt, das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft standen im Zusammenhang mit Beckers Beteiligung am Internetportal Sportgate, das 2001 Konkurs anmelden musste.