Im Fall Pechstein ist zum ersten Mal ein Athlet infolge der neuen Blutprofil-Regel der WADA gesperrt worden. Diese lässt Sanktionen auch ohne positiven Dopingbefund zu.
Die Sperre von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein stellt ein Novum im internationalen Sport dar. Die Berlinerin ist die erste Sportlerin weltweit, die infolge der Anfang des Jahres eingeführten Blutprofil-Regel der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) gesperrt wurde. Diese Regel besagt, dass derartige Sanktionen gegen Sportler bereits wegen Auffälligkeiten in ihrem Blutprofil ausgeprochen werden können, ohne dass ein konkreter positiver Dopingbefund vorliegt. Der Eislauf-Weltverband ISU verwies als Begründung für die Sperre von zwei Jahren auf "abnormale Werte und abnormale Veränderungen" im Profil Pechsteins.
"Laut dem Kommentar der Weltantidoping-Agentur zu Regel 3.2 des WADA-Kodexes dürfen Schlussfolgerungen, die aus dem Blutprofil eines Eisschnellläufers gezogen werden, das in einer Reihe von Tests erstellt worden ist, zum Beweis eines Verstoßes gegen die ISU-Antidoping-Regeln herangezogen werden", ließ die ISU verlauten.
Ähnliche Fälle im Radsport anhängig
Im Radsport sind bereits ähnliche Fälle anhängig, zu einem Urteil kam es aber bislang nicht. Der Weltverband UCI hatte Mitte Juni die Unterlagen über fünf auffällige Fahrer aus Spanien und Italien an die jeweligen nationalen Verbände weitergeleitet. Diese müssen über eine Sperre entscheiden, die die UCI dann übernimmt. Wie bei Pechstein ist auch hier wahrscheinlich, dass die Beschuldigten im Falle einer Sperre den internationalen Sportgerichtshof CAS anrufen werden.
Das bei Pechstein angewandte Verfahren ist heftig umstritten, weil es nur auf Indizien beruht. Bei der Mehrkampf-WM im norwegischen Hamar am 6. und 7. Februar soll der Retikulozytenwert (Vorstufe der roten Blutkörperchen) im Blut Pechsteins auffällig gewesen sein. Er soll bei 3,5 Prozent, 1,1 Prozent über dem zulässigen ISU-Grenzwert, gelegen haben. Pechsteins ISU-Blutprofil, das die Vergleichswerte lieferte, reicht bis ins Jahr 2000 zurück.
ISU hält Wert nur durch Blutdoping für erklärbar
Andere Blutwerte, die auf Doping hindeuten könnten - etwa Hämoglobin oder Hämatokrit -, waren nach Angabe ihrer Anwälte unauffällig. Die ISU stützte ihren Vorwurf darauf, dass ein erhöhter Retikulozytenwert nur durch Blutdoping zu erklären sei. "Ein Beweis für Doping kann dies aber nicht sein", sagt der Heidelberger Molekularbiologe und Dopingexperte Werner Franke, der allerdings "sichere Zeichen zur Stimulation durch Epo oder Epo-Mimetika (Präparate, die sich chemisch vom Epo-Molekül unterscheiden, im Körper aber dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben, d. Red.)" sieht - "Falls Pechstein keine Erkrankung des blutbildenden Systems hat."
Trotz fehlenden Dopingbefundes verteidigt Franke die Vorgehensweise der ISU: Wenn man bei erhöhten Hämoglobin- oder Hämatokrit-Werten Sperren ausspreche, müsse man dies auch bei erhöhten Retikulozytenwerten tun: "Das ist nur konsequent. Der Sport kann sich nur effektiv gegen Blutdoping schützen, wenn man auch die Folgen von Blutdoping bekämpfen darf."
Dopingexperte Damsgaard will Kombination von Tests und Blutprofilen
Noch deutlicher wird der dänische Dopingexperte Rasmus Damsgaard, ehemaliger Vorsitzender der Anti-Doping-Behörde Dänemarks. Er vertritt die Ansicht, dass der Epo-Test "nur ein Ansatz bei der Überführung von potenziellen Betrügern" sein sollte: "Er muss mit den Blutprofilen der Athleten kombiniert werden, damit die Dopingfahnder über genügend Datenmaterial in Bezug auf die Blutstimulierung verfügen. Diese Vorgehensweise sollte selbst ohne positiven Test zu einer Sanktionierung reichen. Und ganz wichtig: Sie sollte wie bei jedem anderen Prozess mit substanziellen Beweisen vor Gericht genügen."
Nach Darstellung von Pechsteins Anwälten hielten im aktuellen Fall allerdings auch "hinzugezogene Sachverständige" die von der ISU erhobenen Daten "wegen offenkundiger Fehler nicht für verlässlich". Mögliche Ursachen eines erhöhten Retikulozytenwertes könnten in einer Krankheit oder Anomalie des Blutes liegen. Aufgrund eines einzelnen Blutwertes sei ein verlässlicher Dopingnachweis nicht zu führen.