München. Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Oliver Kahn ist wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 125.000 Euro verurteilt worden. Kahn hatte am Münchner Flughafen Waren im Wert von rund 6.700 Euro nicht angemeldet.
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Oliver Kahn ist vom Amtsgericht Landshut wegen der "Verkürzung von Einfuhrabgaben" zu einer Geldstrafe in Höhe von 125.000 Euro verurteilt worden. Einen entsprechenden Bericht der Münchner tz bestätigte Amtsgerichts-Pressereferent Dr. Christoph Fellner auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID).
Der 41-Jährige hatte im vergangenen Jahr am Münchner Flughafen bei der Rückkehr von einer Auslandsreise Waren im Wert von exakt 6687,96 Euro eingeführt, "die zu erklären gewesen wären", sagte Fellner. Stattdessen habe Kahn beim Zoll jedoch den Ausgang für anmeldefreie Waren benutzt. Dort wurde er zur Nachkontrolle gebeten, wo eine fällige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2119,04 Euro festgestellt wurde. Das Vergehen entspricht dem Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung. (sid)
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