Claudia Pechstein erhält keine Starterlaubnis für die Weltcups in Berlin und Heerenveen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte den Eilantrag der Eisschnellläuferin ab.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat einen Eilantrag der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein auf eine Startfreigabe für die beiden Weltcups an diesem Wochenende in Berlin sowie vom 11. bis 13. November in Heerenveen abgelehnt. Der CAS begründete die Ablehnung des erst am Donnerstagabend gestellten Antrages damit, dass "die Ahtletin in ihrem Antrag nicht nachgewiesen hat, dass ihre Nicht-Teilnahme an beiden Weltcup-Events ihr einen 'irreparablen Schaden' zufügen würde".

Pechsteins Manager Ralf Grengel ist dennoch "nicht unzufrieden" mit der Entscheidung des CAS. "Denn aus der Begründung geht hervor, dass diese Entscheidung auf einer rein sportlichen Wertung beruht und keine Voreinschätzung auf das finale Urteil enthält", sagte Grengel dem Sport-Informations-Dienst (SID). Das endgültige Urteil werde in den nächsten zwei Wochen erwartet, teilte das Gericht nochmals mit.

In der Einschätzung des "irreparablen Schadens" ist Grengel allerdings anderer Meinung als der CAS. "Das ist Auslegungssache, Claudia sieht das natürlich anders", sagte er und verwies darauf, dass nun für das Erreichen einer guten Startgruppe bei Olympia keine Chancengleichheit bestehe: "Ob der Schaden wirklich reparabel war, wissen wir erst, wenn Claudia bei Olympia auf dem Treppchen steht!"

Nach dem Weltcup in Heerenveen würden Pechstein bei einem Freispruch nur noch die Weltcups in Hamar (21./22. November) sowie auf den Hochgeschwindigkeitsbahnen in Calgary (4. bis 6. Dezember) und Salt Lake City (11. bis 13. Dezember) als Vorbereitungs- und Qualifikationsmöglichkeit bleiben. Zudem steht vor Olympia noch die EM in Hamar (8. bis 10. Januar) auf dem Programm. Die Olympischen Spiele beginnen am 12. Februar.